Mithilfe der Pflegeberichte werden Kennzahlen erhoben, die Versorgungslage bewertet und Maßnahmen an die konkreten Bedarfe der älteren und pflegebedürftigen Menschen angepasst. Der Pflegebericht ist somit ein zentrales Instrument einer regionalen Pflegestrukturplanung, die sich an den Bedarfen und Potentialen vor Ort orientiert. Er enthält insbesondere Kennzahlen zu Leistungen aus der Pflegeversicherung, zur Entwicklung der ambulanten Versorgung, zur Personalbelastung, zur Auslastung der Angebote sowie zur Wirtschaftlichkeit der Hilfen zur Pflege für die Kommune.
Mit der Stärkung der Pflegestrukturplanung als kommunale Pflichtaufgabe und der Erarbeitung eines landeseinheitlichen Musterpflegestrukturplans setzt das Sozialministerium ein Vorhaben des „Zukunftsvertrags für Rheinland-Pfalz“ um. Bereits 2005 wurde mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur die Pflegestrukturplanung als kommunale Aufgabe in die Hände der Landkreise und kreisfreien Städte gelegt. Seit 2021 arbeiten Sozialministerium und Kommunen in einem partizipativen Prozess daran, unterschiedliche Herangehensweisen zu einem einheitlichen Verfahren zusammenzuführen.
„Das erste Etappenziel ist erreicht. Rheinland-Pfalz hat in sieben Modellkommunen den Standard-Pflegebericht umgesetzt. Hierzu zählen die Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Rhein-Hunsrück, Kusel und Birkenfeld sowie die kreisfreien Städte Trier und Frankenthal“, berichtete Schweitzer.