Es gilt, Menschen mit Behinderung in Deutschland und in der Welt vollständig in die Gesellschaft auf gleicher Stufe zu integrieren und Rechte, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention beschrieben sind, umzusetzen und auszufüllen“, betonte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich des Beschlusses zum neuen Landesinklusionsgesetz.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit als zentrale Erstanlaufstelle für die Beratung öffentlicher Stellen geschaffen werden soll. Zudem soll eine unabhängige Besuchskommission berufen werden, die unter anderem Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot besucht. Sie soll überprüfen, ob den Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung möglich ist.
Die Stellung des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wird im Gesetzentwurf erheblich gestärkt. Er soll nun zusätzlich als Schlichtungsstelle fungieren, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können.
Das Landesinklusionsgesetz regelt auch die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als eigenständige Sprache und lautsprachlicher Gebärden als Kommunikationsform der deutschen Sprache.
„Mit dem Landesinklusionsgesetz wird die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Beispiele dafür sind die Stärkung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen, der Rechtsanspruch auf angemessene Vorkehrungen und das dauerhafte Monitoring unserer Landesgesetzgebung. Damit werden wir den Anforderungen einer am menschenrechtlichen Verständnis orientierten Politik von und für Menschen mit Behinderungen gerecht. Die vielen Rückmeldungen aus den Verbänden der Menschen mit Behinderungen zeigen, wie wichtig das Gesetz für die Menschen mit Behinderungen in unserem Land ist“, betonte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch.
Im Vorfeld des Gesetzentwurfs wurden zahlreiche Gespräche mit dem Landesteilhabebeirat für behinderte Menschen sowie Interessensvertreterinnen und Interessenvertretern geführt. „Unser Ziel war eine möglichst frühzeitige Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ganz nach dem Motto ‚Nichts über uns – ohne uns‘. Denn sie sind Expertinnen und Expertinnen in eigener Sache“, erklärte Bätzing-Lichtenthäler.
Der Gesetzentwurf novelliert das bestehende Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und dient der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes auf Landesebene. Nun folgt die Einbringung beim Landtag.
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