„Von inklusiven Schulen profitieren Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, das ist ein Gewinn für uns alle“, erklärte Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Vorsitzender des Landesteilhabebeirates. „Mit dem Beschluss schließt sich der Landesteilhabebeirat der Kritik des Deutschen Instituts für Menschenrechte an, dass dem Anspruch der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen auf ein inklusives Schulsystem noch zu wenig Rechnung getragen wird. Jede Schule sollte sich mit der Aufgabe auseinandersetzen, wie sie ihr Angebot inklusiv ausrichten kann“, appelliert Rösch an die Schullandschaft. Das Land und die Schulträger seien gefordert, diese Prozesse zu unterstützen und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Mit Blick auf die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes spricht sich der Landesteilhabebeirat für einen raschen und vollständigen Abschluss von Rahmenverträgen nach dem neuen Teilhaberecht aus. Auch fünf Jahre nach Inkrafttreten der ersten Stufe des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2017 seien die Rahmenverträge in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Landesteilhabebeirat spricht sich daher für eine Frist zum Abschluss der Rahmenverträge aus. Ergänzend dazu solle eine Landesverordnung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes geprüft werden.
Zur Erbringung von Leistungen in der Eingliederungshilfe in Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes schließen Land und Kommunen Rahmenverträge mit den Leistungserbringern. Für den Bereich der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen verhandeln Kommunen und Leistungserbringer. Für den Bereich der erwachsenen Menschen mit Behinderungen ist die Vereinbarung von Rahmenverträgen zwischen dem Landesamt für Soziales (LSJV) und den Leistungserbringern weit vorangekommen. Abschließende Vereinbarungen stehen im Jahr 2023 an.
Der Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen setzt sich aus 57 Vertreterinnen und Vertretern der Landesverbände der Selbstvertretung und Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen, kommunalen Spitzenverbände, LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, aus Organisationen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen zusammen. Dazu gehören Werkstatträte, kommunale Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderungen, die Impulse und Anregungen in die politische Arbeit der Landesregierung einbringen.