Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und die damit zusammenhängen Preissteigerungen in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens treffen Menschen mit geringem Einkommen am stärksten. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tafeln und anderer Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung haben dies durch einen deutlich höheren Zulauf an Kundinnen und Kunden unmittelbar erlebt“, erklärte Schweitzer.
Mit der Sonderförderung werde die ehrenamtliche Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Initiativen anerkannt und unterstützt. Sie soll zudem einen Beitrag dazu leisten, die gestiegenen Kosten der Tafeln und anderen Lebensmittelausgabestellen abzufedern.
Die Zuwendung wird für maximal 200 ehrenamtliche Einsatzstunden gewährt und ist begrenzt auf maximal 1.000 Euro je Angebot und Träger bzw. Initiative.
Antragsberechtigt sind die Tafeln, die im Landesverband Tafel Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. vertreten sind, Lebensmittelausgabestellen der Freien Wohlfahrtspflege und gemeinnütziger Vereine sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch sonstige Initiativen, die Lebensmittel an bedürftige Menschen ausgeben.
Die Anträge können bis zum 31. Oktober 2023 an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung gerichtet werden.
Weiterführende Informationen zum Sonderprogramm und ein Musterantrag sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar.