„Das Land weitet deshalb sein Niederlassungsförderungsprogramm aus. Durch eine Änderung der Förderkriterien können Hausärztinnen und Hausärzte in deutlich mehr Regionen das Förderprogramm hausärztliche Versorgung in Anspruch nehmen“, teilte Gesundheitsministerin Sabine-Bätzing-Lichtenthäler heute in Mainz mit.
Hausärztinnen und Hausärzte, die sich in einer der Förderregionen neu niederlassen, eine Praxis übernehmen, eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt anstellen oder eine Zweigpraxis errichten, können die Förderung von 15.000 Euro in Anspruch nehmen. Die neue Förderliste ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. „Eine Förderung ist jetzt in 75 Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden möglich“, ergänzte die Ministerin.
Das Förderprogramm hausärztliche Versorgung ist ein Baustein des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege – 2020“. Nähere Informationen finden Sie auf <link http:>www.hausarzt.rlp.de
|
Hausärztliche Versorgung