Das Förderangebot des Landes umfasst einen Investitionskostenzuschuss für die geschaffenen Stellen für Menschen mit Behinderungen, einen dauerhaften Personalkostenzuschuss und einen Zuschuss zu arbeitsbegleitender Betreuung. Neben kompletten Unternehmen können auch Betriebsteile oder betriebsinterne Abteilungen als Inklusionsfirmen bezuschusst werden. Für die Förderung zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Der Flyer „Inklusionsfirmen“ gibt einen Überblick über das Förderangebot und kann auf der <link https: external-link-new-window>Internetseite des Ministeriums kostenlos bestellt und heruntergeladen werden.
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Inklusion