| Inklusion

Schweitzer: Inklusiver Arbeitsmarkt als Chance bei der Bewältigung des Fachkräftemangels

„Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte der Gesellschaft, in die Betriebe und Unternehmen. Auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt haben wir in Rheinland-Pfalz bereits große Fortschritte gemacht. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung steigt seit Jahren kontinuierlich an, von 34.797 schwerbehinderten Menschen im Jahr 2011 auf 41.385 schwerbehinderte Menschen im Jahr 2021. Wir haben in Rheinland-Pfalz viele gute Beispiele, wie Integration am Arbeitsplatz gelingen kann. Aber noch längst nicht alle Betriebe schöpfen das Potential vollumfänglich aus. Aber noch längst nicht alle Betriebe schöpfen das Potential vollumfänglich aus. Die gemeinsame Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderungen muss endlich zur Selbstverständlichkeit werden“, appellierte Sozialminister Alexander Schweitzer heute an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz anlässlich der Besprechung der Großen Anfrage „Inklusiver Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz“ der Fraktionen von SPD, BÜNDIS 90/Die Grünen im Rahmen der heutigen Plenarsitzung.

Die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben sei Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben, gesellschaftliche Teilhabe und die Entfaltung individueller Fähigkeiten und Talente. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels gewinne der inklusive Arbeitsmarkt zunehmend an Bedeutung, sagte Schweitzer. „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können es sich nicht länger leisten, auf das Wissen und Können gut ausgebildeter und engagierter Arbeitskräfte zu verzichten“, sagte Schweitzer und appellierte an Unternehmen und Betriebe, das vorhandene Beschäftigungspotential vollumfänglich auszuschöpfen.

„Eine qualifizierte Ausbildung ist die Grundlage für einen guten Start ins Berufsleben und eine gelingende Erwerbsbiografie für Menschen mit und ohne Behinderungen“, betonte der Minister. Gemeinsames Ziel müsse es daher sein, junge Menschen mit Behinderungen auf dem Weg in eine Ausbildung zu begleiten und ihnen eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Mit dem Landesbeschäftigungsprogramm zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen im Landesdienst, der Gründung von Inklusionsbetrieben, den Integrationsfachdiensten und den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) stehen in Rheinland-Pfalz vielfältige Instrumente zur Realisierung eines inklusiven Arbeitsmarkts zur Verfügung. „Eine vollumfängliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt kann allerdings nur dann gelingen, wenn Politik, Verwaltung und Wirtschaft gemeinsam mit den Beteiligten an einem Strang ziehen. Bestehende Vorurteile gilt es daher weiter abzubauen und Unterstützungsleistungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber noch bekannter zu machen“, sagte Schweitzer. Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gebe es in Rheinland-Pfalz bereits seit dem Jahr 2022 eine zentrale Anlaufstelle, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Unternehmen und Betriebe für die Chancen inklusiver Beschäftigung sensibilisiere und zu Unterstützungsmöglichkeiten bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung berate.

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Integration von Menschen mit Behinderungen ist die Gründung von Inklusionsbetrieben. „Inklusionsbetriebe nehmen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderungen ein. Als Orte gelebter Inklusion fördern sie nicht nur die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderungen und die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern begünstigen auch die Weiterentwicklung beruflicher Fähigkeiten“, sagte Schweitzer. Im Ländervergleich ist Rheinland-Pfalz das Bundesland mit den meisten Inklusionsarbeitsplätzen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl.

Mit dem Landespreis Inklusion.Plus werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausgezeichnet, die sich in besonderem Maße für die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am ersten Arbeitsmarkt engagieren. Die Auszeichnung wird seit 1998 durch das Land Rheinland-Pfalz verliehen und richtet sich an Unternehmen, Betriebe und Dienststellen aus allen Wirtschaftsbereichen mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die sich in vorbildlicher Weise für die Inklusion schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben einsetzen. Unternehmen können sich bis zum 30. Juni 2024 bewerben oder vorgeschlagen werden.

Mehr Informationen zum Landespreis Inklusion.Plus

#Themen

Soziales

Teilen

Zurück