Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Bundesgesetzgeber die Vorlagepflicht erweiterter Führungszeugnisse insbesondere für den Bereich der Eingliederungshilfe aufgenommen und damit ein Beschäftigungsverbot bei Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten verbunden. „Jetzt gilt es, diesen Ansatz auf die Pflege zu übertragen, denn auch pflegebedürftige Menschen haben aufgrund ihrer eingeschränkten Selbständigkeit und ihrer Abhängigkeit von Unterstützung durch andere ein ausgeprägtes Schutzbedürfnis“, kommentierte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Mit diesem Vorstoß habe sie sich auch an die Sozialministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder gewandt und einen entsprechenden Beschlussvorschlag in die Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingereicht.
Darüber hinaus forderte sie zu prüfen, welche Straftatbestände für die Pflege wirklich relevant sind und letztlich zu einem Beschäftigungsverbot führen sollen. Denn die erweiterten Führungszeugnisse wurden ursprünglich im Jahr 2010 mit dem Fokus auf die Kinder- und Jugendhilfe geschaffen.
Die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder findet am 6. und 7. Dezember 2017 in Potsdam statt.
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ASMK