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Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Sicherheit durch Stufenkonzept

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.406 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 212 Todesfälle und 5.737 genesene Fälle. 457 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis

Bisher bekannt

Todesfälle

Genesen

Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000

Ahrweiler

155

1

121

13

Altenkirchen

155

11

133

2

Alzey-Worms

256

8

200

13

Bad Dürkheim

320

12

296

3

Bad Kreuznach

195

6

179

2

Bernkastel-Wittlich

147

2

127

12

Birkenfeld

84

1

79

0

Bitburg-Prüm

182

4

167

5

Cochem-Zell

128

1

126

2

Donnersbergkreis

132

5

111

17

Germersheim

139

5

131

1

Kaiserslautern

101

0

96

4

Kusel

90

1

86

1

Mainz-Bingen

409

21

354

5

Mayen-Koblenz

339

14

319

0

Neuwied

210

4

205

0

Rhein-Hunsrück

161

5

154

0

Rhein-Lahn-Kreis

161

6

152

2

Rhein-Pfalz-Kreis

223

5

199

8

Südliche Weinstr.

150

3

143

0

Südwestpfalz

106

3

103

0

Trier-Saarburg

192

7

169

0

Vulkaneifel

118

5

104

3

Westerwaldkreis

346

20

307

6

Stadt

 

 

 

 

Frankenthal

42

2

37

2

Kaiserslautern

142

4

112

8

Koblenz

263

18

236

0

Landau i.d.Pfalz

56

1

53

0

Ludwigshafen

291

2

262

6

Mainz

561

24

473

12

Neustadt Weinst.

103

2

99

2

Pirmasens

30

0

30

0

Speyer

83

0

74

4

Trier

100

1

95

0

Worms

200

7

171

11

Zweibrücken

36

1

34

3

Stand: 10.30 Uhr

Die zurzeit schrittweise eingeführten Lockerungen coronabedingter Beschränkungen für das öffentliche Leben werden durch ein Stufenkonzept abgesichert, welches bereits deutlich vor Erreichen der bekannten Schwelle von wöchentlich 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern greift. „Wir bringen die Normalisierungsschritte in Einklang mit den weiterhin bestehenden Notwendigkeiten des Infektionsschutzes. Das Virus ist noch da, aber wir sind gut vorbereitet, um das Geschehen im Blick zu haben und gezielt nachzusteuern, sobald die Sicherheit es erfordert“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Primäres Ziel ist es, Infektionsketten ausgehend von einem bestätigten Fall zu unterbrechen und frühzeitige Behandlungen zu ermöglichen. Die Teststrategie des Landes sieht anlassbezogene Populationstestungen vor, um Infektionsfälle frühzeitig zu erkennen. Getestet wird bei Symptomen, bei der Nachverfolgung enger Kontaktpersonen oder anlassbezogen in einer Einrichtung oder in sonstigen zusammenhängenden Personengruppen. Es werden Prioritäten gesetzt auf das Ausbruchsgeschehen bei vulnerablen Gruppen, bei medizinischem Personal sowie engen Kontaktpersonen.

Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, können aufgrund der Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes weitere infektionshygienische Maßnahmen notwendig sein; beispielweise wenn in öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Einrichtungen bzw. Betrieben ein oder mehrere Fälle auftreten. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen: Anzahl der Neuinfektionen, Zusammenhang und Verbreitung der Fälle, Anzahl der engen Kontaktpersonen, Risiko der Übertragung und Risiko für die dort lebenden, betreuten oder tätigen Personen. Diese Maßnahmen können die Schließung einzelner abgrenzbarer Gruppen, Klassen, Abteilungen oder Bereiche, aber auch ganzer Einrichtungen oder Betriebe umfassen.

Wenn das Infektions- bzw. Ausbruchsgeschehen mit den genannten Maßnahmen nicht mehr eingedämmt werden kann oder Infektionsketten nicht mehr nachvollziehbar sind, muss spätestens ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche zusätzlich mit einer großräumigen Schließung von Einrichtungen oder mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens gerechnet werden. Ziel ist es, weitere unkontrollierte Übertragungen zu vermeiden. Die Maßnahmen können von Versammlungsverboten, Schließung von Geschäften bzw. Gewerben bis hin zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit reichen. Die Maßnahmen sind mit dem Gesundheitsministerium als oberster Landesgesundheitsbehörde abzustimmen und können situationsabhängig auch von der Landesregierung gegenüber den kommunalen Behörden angeordnet werden, insbesondere wenn mehrere Landkreise oder kreisfreie Städte betroffen sind.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

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