„Faire Entgeltbedingungen sind eine wichtige Grundlage für Fachkräftegewinnung und -sicherung“, erklärte Ministerin Schall in Mainz. „Es braucht gut ausgebildete und motivierte Nachwuchskräfte, um einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Allgemeinverbindlicherklärung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die gute Qualität der Arbeit in dieser Branche zu sichern, den Einstieg attraktiv zu gestalten und bestehende Arbeitsplätze zu erhalten.“
Zum ersten Mal profitieren durch die Allgemeinverbindlicherklärung deutlich mehr Beschäftigte im rheinland-pfälzischen Tischlerhandwerk von dem tariflich vereinbarten Einstiegsgehalt in der entsprechenden Lohngruppe 4 sowie alle Auszubildende des Berufes von den Ausbildungsvergütungen. Die Löhne gelten auch für bisher nicht tarifvertraglich gebundene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und ihre Beschäftigten.
Die Ausbildungsvergütungen im Tischlerhandwerk betragen monatlich im ersten Ausbildungsjahr 800 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 900 und im dritten Ausbildungsjahr 1.000 Euro.
Der Stundenlohn für Tischlergesellen (Lohngruppe 4) beträgt aktuell in Rheinland-Pfalz 16,89 Euro und steigt zum 1. Februar 2026 auf 17,53 Euro.
„Die nun allgemeinverbindlichen Vergütungen schaffen gleichwertige und angemessene soziale Rahmenbedingungen für die Ausbildung junger Menschen und den Berufseinstieg ausgebildeter Gesellen“, betonte Arbeitsministerin Schall abschließend.