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Erstmals profitieren im Tischlerhandwerk in Rheinland-Pfalz deutlich mehr Beschäftigte von allgemeinverbindlichen Tarifregelungen – Arbeitsministerin Schall: „Faire Entgelte sichern Fachkräfte“

Im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz hat Arbeitsministerin Dörte Schall die Regelungen des aktuellen Lohn- und Gehaltstarifvertrags sowie des Tarifvertrags für gewerbliche, kaufmännische und technische Auszubildende im Tischlerhandwerk, Bestattungs- und Montagegewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Die beiden Allgemeinverbindlicherklärungen erfolgen auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und gelten ab dem 1. Juli 2025. Sie werden in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind damit wirksam.

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