„Allerdings sind trotz der drittniedrigsten Arbeitslosenquote im Ländervergleich noch zu viele Menschen vom dauerhaften Ausschluss vom Arbeitsmarkt und somit von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht. Hier setzt der neu entwickelte ESF-Förderansatz „Bedarfsgemeinschaftscoaching“ an, der Langzeitleistungsbeziehende gezielt unterstützt und intensiv begleitet“, erläuterte Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler.
Die Ministerin wies darauf hin, dass das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie aktuell dazu aufruft, Projektvorschläge für ESF-geförderte arbeitsmarktpolitische Projekte im neu entwickelten Förderansatz „Bedarfsgemeinschaftscoaching“ einzureichen. Die Anmeldefrist für die Projektträger läuft noch bis zum 28. August 2017. Die Projekte sollen in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2018 beginnen.
Der neue Förderansatz soll Menschen unterstützen, die auf Grund von Vermittlungshemmnissen nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen. Ziel ist, ihre berufliche Integrationsfähigkeit zu verbessern und die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Dabei sollen die Verbesserung der Situation der in den Familien lebenden Kinder und präventive Ansätze zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit im Vordergrund stehen.
„Im Zusammenspiel mit bereits bestehenden ESF-Förderansätzen sowie den Regelinstrumenten des SGB II entsteht damit erstmals eine Integrationskette für alle Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, die von einer intensiven Betreuung im Familiensetting bis hin zur Arbeitsmarktintegration reicht“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen des Förderansatzes „Bedarfsgemeinschaftscoaching“ und zum Anmeldeverfahren stehen auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz <link http:>www.esf.rlp.de bereit. Darüber hinaus ist auf der ESF-Webseite eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der ESF-Umsetzung in Rheinland-Pfalz im Jahr 2016 abrufbar.
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