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Dreyer/Bätzing-Lichtenthäler: Arbeitslosenquote im Land so niedrig wie noch nie – Neues Aufrufverfahren für arbeitsmarktpolitische Projekte startet

„Die Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz war im Juni so niedrig wie noch nie. Die Arbeitsagenturen im Land können sowohl die niedrigste Zahl an Arbeitslosen in einem Monat Juni vermelden als auch mit 4,7 Prozent die niedrigste Arbeitslosenquote, die wir in Rheinland-Pfalz jemals registriert haben – und das trotz des Zuwachses an Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt“, teilten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich der Bekanntgabe der aktuellen Arbeitsmarktzahlen mit.

Danach waren im Juni in Rheinland-Pfalz 104.019 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 865 weniger als im Mai und 3.061 weniger als noch im Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 4,7 Prozent. Im Juni des Vorjahres lag sie bei 4,9 Prozent.

„Es ist ein großer Erfolg, dass wir in Rheinland-Pfalz bei der Arbeitslosenquote nach dem guten Ergebnis im Mai nun auch ein Rekord-Tief für den Monat Juni verzeichnen können“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dennoch sei es wichtig, weiter in die kontinuierliche und aktive Arbeitsmarktpolitik des Landes zu investieren und an passgenauen Angeboten für Arbeitssuchende und Beschäftigte im Land zu arbeiten.

In diesem Zusammenhang kündigte Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler ein neues Aufrufverfahren für ESF-geförderte arbeitsmarktpolitische Projekte an, das am 3. Juli veröffentlicht wird. „Mit den Projekten, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und zum Teil auch aus Landesmitteln kofinanziert werden, möchten wir die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Landes als Wirtschaftsstandort weiter stärken und die Entwicklungs- und Teilhabechancen der Menschen am Arbeitsmarkt erhöhen“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Die ESF-Verwaltungsbehörde rufe daher zur Einreichung von Projektvorschlägen zu insgesamt 13 Förderansätzen auf, die folgenden Förderbereichen zugeordnet sind: „Nachhaltige und hochwertige Beschäftigung“ (u.a. Anpassung an neue Arbeitsbedingungen: Arbeit 4.0), „Soziale Inklusion“, „Bekämpfung von Armut“, „Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen“ sowie „Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen“, berichtete die Ministerin weiter.

Die Anmeldefrist für Projektanmeldungen ist der 7. August 2017. Die Projekte sollen in der Zeit vom 01.01.2018 bis 30.06.2018 beginnen. Weitere Informationen zu den einzelnen Förderansätzen und ihren Rahmenbedingungen, dem Anmeldeverfahren sowie zur finanziellen Abwicklung der Projekte sind ab dem 3. Juli 2017 auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz <link http:>www.esf.rlp.de abrufbar.

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