Das OZG-Änderungsgesetz gebe den Ländern und den Kommunen die notwendige Planungssicherheit, die bereits gestarteten Digitalisierungsprozesse weiter voranzutreiben. Insbesondere beantworte das Änderungsgesetz Fragen des Datenschutzes und treffe verbindliche Regelungen zur Zentralisierung der für die OZG-Umsetzung wichtigen IT-Basisdienste wie das digitale Bürgerkonto, die DeutschlandID.
Durch die Einigung im Vermittlungsausschuss werde der Gesetzentwurf der Bundesregierung in entscheidenden Punkten ergänzt und konkretisiert, sagte Ruhose. So werde durch die Nachbesserungen insbesondere die Rolle des IT-Planungsrats als zentrales Gremium für die Koordination und Planung der digitalen Verwaltung auf Bundes- und Landesebene gestärkt, so Ruhose.
„Digitalisierung ist eine Teamaufgabe, die nur gelingen kann, wenn Bund, Länder und Kommunen auf dem Digitalisierungspfad weiter gemeinsam voranschreiten und ihre Digitalisierungsstrategien synchronisieren. Die Einrichtung eines IT-Standardisierungsboards beim IT-Planungsrat zur Erfassung und Priorisierung der Standardisierungsbedarfe ist hierfür ein wichtiger Schritt, denn gemeinsame Standards sind der Schlüssel für einen effizienten Datenaustausch zwischen den Verwaltungen. Im OZG-Änderungsgesetz wird nun klargestellt, dass die Festlegung von zentralen Standards durch den Bund im Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat erfolgen muss“, so Ruhose. Durch die im Gesetz vorgesehenen Regelungen zum Monitoring und zur Evaluation der Digitalisierungsprojekte durch den IT-Planungsrat werde darüber hinaus ein wesentliches Instrument zur Steuerung der OZG-Umsetzung im föderalen Kontext geschaffen.