| Pflege/DIALOG SOZIAL

Bätzing-Lichtenthäler: Reform Pflegeversicherung bringt Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

„Seit gut einem Jahr gilt in Deutschland mit dem Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren. Damit vollzog sich die bislang tiefgreifendste Veränderung in der Pflegeversicherung seit ihrem Bestehen. Heute ist also ein guter Zeitpunkt, um gemeinsam ein erstes Fazit zu ziehen“, erklärte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei der Eröffnung des DIALOG SOZIAL gestern Abend in Mainz, zu dem sie verschiedene Akteure aus der Pflege eingeladen hatte.

Besonders profitierten Menschen mit Demenz von dem neuen Begutachtungsverfahren, so die Ministerin. „Mit Blick auf die besonderen Herausforderungen für die pflegenden Angehörigen ist es richtig, dass hier mehr finanzielle Möglichkeiten geschaffen wurden, um Unterstützung zu bekommen.“ Sie sprach sich aber zugleich dafür aus, die Entwicklung der Einstufungen bei vorwiegend körperlich eingeschränkten Menschen genau zu beobachten; es sei nicht Sinn und Zweck der Reform, dass es hier regelmäßig weniger Leistungen als zuvor gebe.

Bätzing-Lichtenthäler betonte, die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs habe erhebliche Leistungsverbesserungen vor allem in der ambulanten und teilstationären Pflege gebracht: „Pflegebedürftige Menschen können heute wesentlich mehr professionelle Unterstützung finanzieren, dadurch die Belastung für Angehörige reduzieren und letztendlich das Wohnen im eigenen häuslichen Umfeld auch bei zunehmenden Einschränkungen besser ermöglichen.“ Allerdings habe die Umstellung im vergangenen Jahr auch für alle Seiten Unsicherheit bedeutet: Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sei der Anstieg der Wartezeiten bei der Pflegebegutachtung eine echte Belastung gewesen. Für die Träger von Einrichtungen habe es Unklarheit gegeben, wie viel Personal sie für die Pflege und Betreuung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner refinanziert bekommen. „Auch für die Gutachterinnen und Gutachter des MDK und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen war das keine einfache Situation. All dies war für mich der Grund, die Entwicklung eng zu begleiten und ich danke dem MDK für die bereitwillige Kooperation dabei. Ich freue mich, dass die aktuellen Zahlen eine positive Entwicklung aufzeigen“, sagte die Ministerin.

Gemeinsam diskutierte die Ministerin mit Dr. Brigitte Seitz, stellvertretende Leitende Ärztin des MDK Rheinland-Pfalz, Dieter Hewener, Vorstandsvorsitzender der PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz e.V., Alexander Wildberger, Geschäftsbereichsleiter Pflege und Demografie der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Professorin Dr. Sandra Bensch von der Landespflegekammer und Gisela Rohmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., wie es nach den insgesamt drei Pflegestärkungsgesetzen in den kommenden Jahren pflegepolitisch weitergehen soll.

Das zukünftig beherrschende Thema ist aus Sicht von Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler, wie gute und bezahlbare Pflege im Zusammenspiel mit der weiter steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen und der bereits heute angespannten Fachkräftesituation in den Pflegeberufen gelingen kann. „Wir brauchen in der Pflege attraktivere Rahmenbedingungen und eine angemessene Personalausstattung. Echte Verbesserungen gelingen hier jedoch nur, wenn auch mehr Fachkräfte gewonnen werden. Deshalb wollen wir im Rahmen der Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative 2.0 weiter daran arbeiten, junge Menschen für die Pflegeberufe zu gewinnen und die vorhandenen Kräfte möglichst lange und möglichst umfassend zu halten“, so die Ministerin.

Ein wichtiges Element, um mehr Fachkräfte zu gewinnen, sei auch das Thema Bezahlung. „Mit besserer Bezahlung steigen aber auch die Pflegekosten – und die können nicht von den pflegebedürftigen Menschen, ihren Angehörigen und der Sozialhilfe aufgefangen werden. Deshalb brauchen wir einen verlässlichen Mechanismus in der Pflegeversicherung, der steigende Pflegekosten ausgleicht. Perspektivisch müssen wir daher aus meiner Sicht einen Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung in Erwägung ziehen, wie es in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung bereits üblich ist. Schließlich übernimmt auch die Pflegeversicherung Aufgaben im gesamtgesellschaftlichen Interesse“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.

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