Bätzing-Lichtenthäler: „Ich halte an der bestehenden Regelung zu den Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage fest. Der Schutz des arbeitsfreien Sonntags ist ein gesamtgesellschaftlich errungenes Gut. Höchste deutsche Gerichte bestätigen den Schutz von Feiertagen und Sonntagen als Zeiten der Arbeitsruhe. Es ist erstaunlich, wie leichtfertig hier von Einigen darüber weggegangen wird.“
In Rheinland-Pfalz besteht die allgemeine Möglichkeit der Zulassung von bis zu höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Gemeinde in einem Kalenderjahr als allgemeine Ausnahme von den Ladenschlusszeiten gemäß § 10 Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz.
„Einige scheinen nur allzu bereit, hier die Axt anzulegen und vergessen dabei, dass es vornehmlich um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht. Die wirtschaftlichen Interessen von Wenigen müssen da enden, wo zwingende Arbeitsschutzvorschriften greifen. Dies ist bei dem Ansinnen, den Feiertags- und Sonntagschutz weiter auszuhöhlen, der Fall. Einer solchen Debatte erteile ich eine klare Absage“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.
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