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Aufatmen für französische Grenzgänger: Wegfall der Doppelbesteuerung beim Bezug von Kurzarbeitergeld

Knapp 50.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pendeln täglich aus dem benachbarten Frankreich zu ihrer Arbeitsstelle nach Deutschland. Seit dem Beginn der Corona-Pandemie sind die Einpendler auch vermehrt von Kurzarbeit betroffen.

Durch den Abzug eines fiktiven Steuerbetrags in Deutschland und der parallelen Besteuerung in Frankreich werden die betroffenen Personen bisher doppelt belastet. „Im Bundestag wurde jetzt der Weg freigemacht, um diese Benachteiligung zu beenden. Gerade für Rheinland-Pfalz und die Grenzregion ist dies ein wichtiger Schritt“, so Arbeitsminister Schweitzer.

Der gesetzlichen Änderung im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches ging ein Urteil des Bundesozialgerichtes aus dem Jahr 2021 voraus. Darin wurde festgestellt, dass im Falle einer steuerlichen Freistellung als Grenzgänger keine Steuerpflicht in Deutschland besteht.

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