Seit seiner Einführung am 1. Januar 2015 garantiert der gesetzliche Mindestlohn allen Beschäftigte eine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Gestartet mit 8,50 Euro im Jahr 2015, liegt der Mindestlohn aktuell bei 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 wird er auf 12,82 Euro steigen. Neben der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns stehen zum Jahreswechsel auch Erhöhungen einiger allgemeinverbindlicher Branchenmindestlöhne an. So erhöhen sich die Mindestlöhne in den Branchen Gebäudereinigung, Elektrohandwerk und Dachdeckerhandwerk ab dem 1. Januar 2025.
„Neben dem gesetzlichen Mindestlohn sind branchenspezifische Mindestlöhne wichtige Instrumente, um faire Löhne in besonders arbeitsintensiven Bereichen zu sichern und den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche gerecht zu werden“, unterstrich die Ministerin. „Faire Löhne bilden die Basis für mehr Gerechtigkeit und sichere Existenzgrundlagen. Sie schützen sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Beschäftigte vor unfairem Wettbewerb.“