„Die Fachkräftesicherung ist mir ein wichtiges Anliegen. Viele Beschäftigte haben das Gastgewerbe in der Corona-Krise verlassen. Um die hohe Qualität der Arbeit der Branche zu sichern, müssen die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die bessere Vergütung kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Der Lohnzuwachs bewegt sich in einem Rahmen, der den Einstieg in die Berufe des Gastgewerbes attraktiv macht“, betonte Schweitzer.
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) ist am 8. Dezember 2022 im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht worden und damit wirksam. Sie gilt ab dem 1. Dezember 2022. Damit profitieren in Kürze deutlich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe von tariflich vereinbarten Einstiegsgehältern in den entsprechenden Bewertungsgruppen (BW 1.1 und 1.3.). Diese Löhne erstrecken sich auch auf zuvor nicht tarifvertraglich gebundene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden auch die Ausbildungsvergütungen für allgemeinverbindlich erklärt. Diese steigen im ersten Ausbildungsjahr auf 1.000 Euro, im zweiten Lehrjahr auf 1.100 Euro und im dritten Jahr auf 1.200 Euro. Diese Ausbildungsvergütungen gelten ebenfalls ab dem 1. Dezember 2022 für die im fachlichen Geltungsbereich genannten Betriebe im Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz.
„Wir brauchen gut ausgebildete und motivierte Nachwuchskräfte, um den hervorragend aufgestellten rheinland-pfälzischen Tourismus-Sektor zu stärken und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten. Durch den Anreiz der besseren Vergütung wird die Attraktivität der Ausbildung in diesem Bereich erheblich gestärkt“, sagte Arbeitsminister Schweitzer.
Für Arbeitnehmende schafft ein Tarifvertrag verlässliche Bezugsgrößen, die unter anderem eine sichere, faire und branchenübliche Entlohnung umfassen. „Ich würde mir wünschen, dass mehr Betriebe übertarifliche Löhne und Gehälter zahlen oder sich zumindest an existierenden Tarifverträgen orientieren“, so der Minister.
Die zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Südwest und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz vereinbarten Tarifverträge im Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz sind unbefristet vereinbart und können erstmals zum 31. März 2025 gekündigt werden.