„Gerade bei der zunehmenden Digitalisierung, der technischen Entwicklung und der wachsenden Automatisierung werden die Risiken des Einzelnen zunehmend unüberschaubar. Die Idee der Genossenschaft setzt auf Kooperation, Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein. Sie stellt die Einzelinteressen in Abhängigkeit zu den Gemeinschaftsinteressen. Vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung haben Gemeinsinn und Zusammenhalt einen hohen Stellenwert verdient“, begründete die Ministerin den Antrag.
Die Genossenschaftsidee ist heutzutage weltweit in nahezu allen Branchen vertreten. Genossenschaftsbanken, soziale Genossenschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften sind nur einige Beispiele für die Vielfältigkeit. „Besonders im sozialen, pflegerischen und gesundheitlichen Bereich bieten Genossenschaften ein großes Potenzial für die Zukunft“, so Bätzing-Lichtenthäler. Es würde vermehrt über genossenschaftliche Kooperationen im Gesundheitsbereich, zum Beispiel Assistenzgenossenschaften, Hospizgenossenschaften oder auch genossenschaftlich organisierte Krankenversicherungen, diskutiert. „Für die Patientinnen und Patienten bedeutet dies eine Stärkung der Rechte und der eigenen Autonomie“, betonte die Ministerin.
Ähnliches lässt sich auch für den Pflegebereich feststellen. Durch den genossenschaftlichen Ansatz, der auf Selbsthilfe und Selbstverantwortung baut, wird die Autonomie der Menschen gewährleistet. Beispiele hierfür sind die vielfältigen Genossenschaften im Bereich des altengerechten Wohnens oder die Seniorengemeinschaften, die ihren Mitgliedern ein bedürfnisgerechtes Leistungsspektrum bieten, um einen krankheitsbedingten Umzug in eine Pflegeeinrichtung abzuwenden.
Vor 200 Jahren wurde Friedrich Wilhelm Raiffeisen geboren. 2018 wird daher in der ganzen Bundesrepublik an sein Leben und Wirken erinnert.
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ASMK