Mit den pauschalen Fördermitteln finanzieren die Krankenhäuser die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter – wie Krankenhausbetten und medizinische Geräte vom Röntgenapparat bis zum Kernspintomographen – oder realisieren kleinere Baumaßnahmen. Die Höhe kann von Jahr zu Jahr variieren und richtet sich insbesondere nach der Zahl der im vergangenen Jahr behandelten Patientinnen und Patienten, der vorhandenen Großgeräte, der Ausbildungsplätze und der Planbetten. Das größte Gewicht hat die Fallzahl. Sie macht etwa 80 Prozent des Förderbetrages aus. „Das ist bewusst so geregelt, denn je mehr Patientinnen und Patienten ein Krankenhaus behandelt, desto höher ist beispielsweise der Verschleiß von medizinischen Geräten“, so Bätzing-Lichtenthäler weiter.
Der Ministerin ist es ein wichtiges Anliegen, die Pauschalförderung unbürokratisch zu gewähren: „So können die Krankenhäuser in eigener Verantwortung entscheiden, wofür sie diese Mittel einsetzen. Sie müssen lediglich einmal im Jahr nachweisen, dass sie die Mittel zweckentsprechend verwendet haben. Dieses Verfahren hat sich seit Jahren bewährt und ist beispielhaft für ein einfaches, transparentes und unbürokratisches Verwaltungsverfahren.“
In der Anlage sind die einzelnen Krankenhausträger/Krankenhäuser mit dem Förderbetrag aufgelistet.