PC- und Internettreffs für ältere Menschen

Neben dem Angebot der Digitalbotschafterinnen und Digitalbotschaftern gibt es über 70 PC- und Internettreffs für ältere Menschen in Rheinland-Pfalz. Seit dem Jahr 2000 bildet die Landesleitstelle "Gut leben im Alter" ehrenamtlich Tutorinnen und Tutoren für Senioren-Internet-Treffs aus. Sie begleiten ältere Menschen auf dem Weg in digitale Welt. Sie beraten und erklären Computer, Handys, Digitalkameras, Smartphones oder Tablets sowie die Benutzung von Standardsoftware.

Die Landesleitstelle "Gut leben im Alter" bietet Beratungsangebote für die Gründung neuer PC- und Internettreffs an.

Ältere Menschen sitzen in einem Schulungsraum und haben Laptops vor sich stehen

Förderung

Die Landesleitstelle „Gut leben im Alter“ fördert Internet-Treffs für Seniorinnen und Senioren mit einer einmaligen Zuwendung bis zu 3.500 € bis zur Höhe der Hälfte der Ausgaben. Auch generationenübergreifende Konzepte können berücksichtigt werden.

Förderfähig sind die notwendigen technischen Einrichtungsgegenstände für die Nutzung als Internet-Treff für Senioren: die Hard- und Software und erforderliche Peripheriegeräte. Förderfähig sind auch die Kosten für die Begleitung der Senioren im Internettreff. Ebenso die anfallenden Kosten der Ehrenamtlichen. Nicht gefördert werden können die Raumkosten und Raumnebenkosten, die Möblierung oder eine hauptamtliche Begleitung. Diese Kosten können jedoch, sofern sie anfallen, als Eigenanteil angerechnet werden.

Der Internet-Treff muss nicht ausschließlich nur von älteren Menschen nutzbar sein. Gemeinsame Internet-Treffs und Internetprojekte von jüngeren Menschen, z. B. Schülerinnen und Schülern mit älteren Menschen begrüßen wir. Jedoch muss der Treff auch mindestens einmal pro Woche zwei bis vier Stunden älteren Menschen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen.

Ein Internet-Treff braucht eine regelmäßige Betreuung, z. B. durch qualifizierte ehrenamtliche Tutorinnen und Tutoren für die Anleitung von Senioren? Bitte denken Sie auch an einen barrierefreien Zugang zum Internet-Treff.

Seitens des Ministeriums ist bei komplementärer Nutzung von Jung und Alt keine Förderung von Schulgebrauchsgegenständen oder Schulveranstaltungen, sowie Jugendhilfeveranstaltungen und Jugendtreffeinrichtungen möglich. Die Mittel dürfen also nicht der Schule oder einem Jugendtreff zufließen.

Die mit der Landeszuwendung beschafften technischen Einrichtungsgegenstände, Hard- und Software, sowie Peripheriegeräte sind zu inventarisieren und bis zu 5 Jahre entsprechend ihrem Verwendungszweck für die Einrichtung des PC-Internet-Treffs für Senioren zu erhalten. Soweit über die Gegenstände vor Ablauf dieser Frist anderweitig verfügt wird, muss die Landeszuwendung anteilig zurückerstattet werden. Die Höhe des zu erstattenden Betrages bemisst sich nach dem Teil des Verkehrswertes, der sich aus dem Verhältnis der ursprünglichen Zuwendung zu den Gesamtkosten der geförderten Gegenstände ergibt. Er ist für das Jahr gemäß Nr. 9.4 ANBest-P zu verzinsen.

Es ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in geeigneter Form darauf hinzuweisen, dass das Projekt PC-Internet-Treff aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales,Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz gefördert wird.