Förderprogramme zur Unterstützung lokaler Projekte
Die rheinland-pfälzische Landesregierung will die Menschen in ihrem Wunsch unterstützen, so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Es gibt eine Vielzahl an Förderangeboten, die für die Entwicklung und Umsetzung wohnortnaher Wohn- und Versorgungsangebote zum Einsatz kommen können. Neben der Landesförderung gilt es auch, Angebote anderer Förderinstitutionen oder Kostenträger zu berücksichtigen.
↓ Wohnen
↓ Pflege
↓ Sorgende Gemeinschaften
↓ Weitere Förderangebote
Wohnen
Die Landesregierung unterstützt innovative gemeinschaftliche Wohn- und Quartiersprojekte für ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter mit einer Anschubförderung. Angesprochen sind private Initiativen, Vereine, Verbände, aber auch Kommunen sowie die Sozial- und Wohnungswirtschaft.
Das Land unterstützt mit „WohnPunkt RLP – Wohnen mit Teilhabe“ Ortsgemeinden und Kleinstädte bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner beim Aufbau wohnortnaher Wohn-Pflege-Projekte für ältere Menschen. Die Kommunen werden bei ihren Vorhaben intensiv begleitet und erhalten Unterstützung bei der Planung. Dabei geht es zum Beispiel um die Bedarfsermittlung, den Standort, barrierefreien Umbau, sozialrechtliche Fragen und darum, wie die Einbindung in das Dorfleben organisiert werden kann.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Darüber hinaus können über die soziale Wohnraumförderung Wohngruppen und Wohngemeinschaften für ältere und pflegebedürftige Menschen im Rahmen der Wohngruppenförderung durch günstige Kredite und Tilgungszuschüsse gefördert werden. Umgesetzt werden die Förderprogramme von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Gemeinschaftliche Wohnformen bringen neue Impulse, denn sie vereinen flexibles Wohnen und selbstbestimmtes Leben in Gemeinschaft. Darüber hinaus bieten sie gleichzeitig die Chance, gemeinsam bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und mit ihrer Vielfalt Quartiere zu beleben.
Innovative Projekte im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus, die zukunftweisend und übertragbar sind, können vom Land bezuschusst werden. Gemeinschaftliches und generationenübergreifendes Wohnen, barrierefreies Bauen und altengerechtes Wohnen sind Bestandteil einiger Modellprojekte, die hierüber bereits gefördert wurden. Förderungsfähig sind insbesondere solche Kosten, die durch modellbedingte Mehrkosten für Planung, Vorbereitung, Prozessbegleitung, Projektmanagement, Begleitforschung, Dokumentation und Ähnliches entstehen; investive, d. h. bauliche Maßnahmen sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung” (VV-Dorf) unterstützt das Land Rheinland-Pfalz dabei die Ortsgemeinden finanziell in ihrer strukturellen Entwicklung sowie die Bürgerinnen und Bürger bei der Sanierung und Umnutzung der privaten Bausubstanz in den ländlichen Räumen. Im Rahmen der Dorfmoderation kann verstärkt das Thema „Gemeinschaftliches Wohnen sowie Wohnen im Alter“ herausgearbeitet werden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) unterstützt Städte und Gemeinden bei Fragen der kommunalen Entwicklung und berät in Zusammenarbeit mit den Dorferneuerungsbeauftragten der Landkreise.
→ Weitere Informationen des MDI
→ Weitere Informationen der ADD
Innovative Wohnprojekte können direkt oder indirekt von den Programmen zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung profitieren, sofern der Standort in einem Fördergebiet liegt. Dabei ist die Städtebauförderung ein flexibles Förderinstrument, das die Städte und Gemeinden bei der Innenstadt- und Quartiersentwicklung, der Bewältigung des demografischen Wandels sowie bei der Entwicklung und Umnutzung von bisher brachliegenden Flächen unterstützt. Es gilt das Prinzip Innen- vor Außenentwicklung: vorhandene bauliche Strukturen sollen erhalten und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.
→ Weitere Informationen des MDI
→ Weitere Informationen der ADD
Im Rahmen des LEADER-Ansatzes des rheinland-pfälzischen ELER-Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE) können Projekte des gemeinschaftlichen, barrierefreien Wohnens (wie u. a. Mehrgenerationenwohnen, Senioren-Wohngemeinschaften) gefördert werden. Voraussetzung hierfür sind u. a., dass der Projektstandort in einer der anerkannten LEADER-Regionen in Rheinland-Pfalz liegt, zur Umsetzung der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) der Lokalen LEADER-Aktionsgruppe (LAG) beiträgt und die LAG einen positiven Auswahlbeschluss über das Projekt fasst.
Projektinitiativen wird empfohlen, sich frühzeitig bei der lokalen LEADER-Aktionsgruppe ihrer Region zu informieren.
Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlen, um die häusliche Pflege in der Wohnung zu erleichtern, zur Linderung der Beschwerden beizutragen oder eine selbständigere Lebensführung zu ermöglichen. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Maßnahmen, die in die Bausubstanz eingreifen wie z. B. Türverbreiterungen, fest installierte Rampen, Treppenlifte, für pflegegerechten Umbau des Badezimmers, sowie der feste Einbau bestimmter technischer Hilfen.
Pflege
Diese Projektförderung zielt auf Modellvorhaben ab, die innovative Unterstützungsmaßnahmen und ‑strukturen für pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und vergleichbar Nahestehende vor Ort und im Quartier vorsehen. Auch präventive Maßnahmen können einbezogen werden. Dabei ist eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Projekte vorzusehen, die ebenfalls aus den Fördermitteln finanziert werden kann.
Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringen Betreuungs- und Entlastungsleistungen – wie das Reinigen der Wohnung, die Zubereitung von Mahlzeiten oder das Waschen der Wäsche – und ergänzen die Leistungen der professionellen ambulanten Pflegedienste in der häuslichen Pflege. Die pflegebedürftigen Menschen müssen die Kosten dieser Leistungen selbst erbringen, können hierfür jedoch eine Kostenerstattung der Pflegekassen in Anspruch nehmen.
Gruppen und Initiativen, die sich ohne landesrechtliche Anerkennung für pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Pflege engagieren möchten, indem sie beispielsweise Pflegebedürftige besuchen, für sie einkaufen oder mit ihnen spazieren gehen, können hierfür eine Zuwendung beantragen.
Aus Mitteln der sozialen und der privaten Pflegeversicherung werden selbstorganisierte, regionale Netzwerke gefördert, um die Zusammenarbeit in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen vor Ort zu unterstützen. Die Netzwerke sollen dabei helfen, den Versorgungs- und Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen besser zu decken.
Sorgende Gemeinschaften
Diese Projektförderung zielt auf Modellvorhaben ab, die innovative Unterstützungsmaßnahmen und ‑strukturen für pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und vergleichbar Nahestehende vor Ort und im Quartier vorsehen. Auch präventive Maßnahmen können einbezogen werden. Dabei ist eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Projekte vorzusehen, die ebenfalls aus den Fördermitteln finanziert werden kann.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz fördert die Umsetzung des Beratungs- und Vernetzungsangebots „Gemeindeschwesterplus“ in rheinland-pfälzischen Kommunen.
Das Angebot Gemeindeschwesterplus richtet sich an hochbetagte Menschen, die noch keine Pflege brauchen, sondern Unterstützung und Beratung in ihrem aktuellen Lebensabschnitt.
Die Landesleitstelle „Gut leben im Alter“ fördert seit vielen Jahren modellhafte Projekte, insbesondere im ländlichen Raum. Die Förderung des aktiven Alterns und des selbstgestalteten Engagements älterer Menschen ist uns ein großes Anliegen. Die regionalen Projekte sollen neue Impulse für die Arbeit mit oder von älteren Menschen ermöglichen.
M.Punkt RLP ist die zentrale Anlaufstelle in Rheinland-Pfalz für alle Fragestellungen rund um die Themen Dorf-/Nachbarschaftsläden, Gemeindezentren, kommunale und regionale Nahversorgung. Mittels der Übernahme des Projektmanagements durch M.Punkt RLP erhält die Ortsgemeinde Betreuung aus einer Hand – von der Idee bis zur Eröffnung eines möglichen Ladens. Dies gewährleistet eine zielorientierte und ressourcenschonende Umsetzung des Vorhabens. Die von M.Punkt RLP vorgenommene wirtschaftliche Machbarkeitsprüfung bildet dabei eine unerlässliche Grundlage. Es werden ausschließlich jene Vorhaben unterstützt, die sich langfristig ohne begleitende Fördermaßnahmen wirtschaftlich betreiben lassen.
Die Landesregierung hat mit dem regionalen Zukunftsprogramm ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das Kommunen gezielt bei der nachhaltigen Weiterentwicklung unterstützt. Mit diesem Programm sollen die Regionen gestärkt werden, die vor besonderen strukturellen Herausforderungen stehen. Das Ziel: Die Lebensverhältnisse in den verschiedenen Regionen des Landes anzugleichen, während sie ihre individuelle Identität wahren.
Im Rahmen des LEADER-Ansatzes des rheinland-pfälzischen ELER-Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE) können Projekte des gemeinschaftlichen, barrierefreien Wohnens (wie u. a. Mehrgenerationenwohnen, Senioren-Wohngemeinschaften) gefördert werden. Voraussetzung hierfür u. a. sind, dass der Projektstandort in einer der anerkannten LEADER-Regionen in Rheinland-Pfalz liegt, zur Umsetzung der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) der Lokalen LEADER-Aktionsgruppe (LAG) beiträgt und die LAG einen positiven Auswahlbeschluss über das Projekt fasst.
Projektinitiativen wird empfohlen, sich frühzeitig bei der lokalen LEADER-Aktionsgruppe ihrer Region zu informieren.
Das Programm fördert vorrangig kleine und ehrenamtlich getragene Vereine in strukturschwachen oder ländlichen Regionen.
Weitere Förderangebote
