Beratungsangebote Wohnen und Pflege
Landesberatungsstelle Neues Wohnen – Bereich Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Der Bereich Wohn-Pflege-Gemeinschaften der Landesberatungsstelle bietet folgende Leistungen:
- Allgemeine Information rund um das Thema neue Wohnkonzepte bei Unterstützungs-und Pflegebedarf
- Beratung für Institutionen und Personen, die eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft für Menschen mit Unterstützungs-und Pflegebedarf aufbauen wollen oder sich für diese Wohnformen interessieren
- Fachkundige Informationen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige
- Netzwerkarbeit mit allen beteiligten Akteuren
Landesberatungsstelle Neues Wohnen (Bereich Wohn-Pflege)
Die Landesberatungsstelle Neues Wohnen (Bereich Wohn-Pflege) bietet niedrigschwellige Beratung für Initiatoren und Bewohner zu allen Fragen der Organisation.
Mit dem Projekt "WohnPunkt RLP" werden gezielt Ortsgemeinden und kleine Kleinstädte bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bei der Umsetzung innovativer Projekte des Wohnens mit Teilhabe, wie beispielsweise der Errichtung einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft, unterstützt.
Kontakt:
Landesberatungsstelle
Neues Wohnen Rheinland-Pfalz
Bereich Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Stephanie Mansmann
Telefon: 06131 967-713
mansmann.stephanie(at)lsjv.rlp.de
WohnPunkt RLP - Wohnen mit Teilhabe
Das Land unterstützt mit „WohnPunkt RLP – Wohnen mit Teilhabe“ kleine ländliche Gemeinden beim Aufbau wohnortnaher Wohn-Pflege-Projekte für ältere Menschen. So können Menschen auch im Alter weiterhin in vertrautem Umfeld leben, ohne auf notwendige Pflegeleistungen verzichten zu müssen.
Die Kommunen werden bei ihren Vorhaben intensiv begleitet und erhalten Unterstützung bei der Planung. Dabei geht es zum Beispiel um die Bedarfsermittlung, den Standort, barrierefreien Umbau, sozialrechtliche Fragen und darum, wie die Einbindung in das Dorfleben organisiert werden kann. Vor Ort werden mit den Bürgerinnen und Bürgern passende Lösungen entwickelt – unterstützt von einem Netzwerk von Experten. Am Ende des ersten Jahres der Begleitung steht dann ein ortsangepasster Vorschlag, mit dem die Kommune ihr Wohnprojekt für ältere Menschen umsetzen kann.
Weitere Informationen zum Projekt „WohnPunkt RLP“ auf www.WohnPunkt-RLP.de
Weiterentwicklung der Angebote im Land
Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (BP-LWTG) unterstützt Initiatoren dabei, tragfähige Konzepte zu entwickeln.
Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) regelt den Rechtsrahmen für Wohn-Pflege-Gemeinschaften entsprechend der Zielsetzungen: Größtmögliche Wahlfreiheit und Selbstbestimmung, Kontrollen und Auflagen nach Grad der Abhängigkeit.
Mehrere Förderinstrumente des Landes sind für Wohn-Pflege-Gemeinschaften geeignet. Besonders darauf zugeschnitten ist das Programm „Förderung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften“ mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüsse im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung. Nähere Informationen dazu erteilt die Wohnberatung der Investitions- und Strukturbank (ISB).