Die Pflegegrade

Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung ist abhängig von dem sogenannten Pflegegrad. Der Pflegegrad ergibt sich aus der Schwere der Einschränkungen, gemessen in einem Punktbereich zwischen 0 und 100.

Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

  • ab 12,5 bis
  • unter 27 Gesamtpunkte.

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Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

  • ab 27 bis
  • unter 47,5 Gesamtpunkte.

Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

  • ab 47,5 bis
  • unter 70 Gesamtpunkte.

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

  • ab 70 bis
  • unter 90 Gesamtpunkte.

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

  • ab 90 bis
  • 100 Gesamtpunkten oder
  • bei besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen.