Die Pflegegrade
Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung ist abhängig von dem sogenannten Pflegegrad. Der Pflegegrad ergibt sich aus der Schwere der Einschränkungen, gemessen in einem Punktbereich zwischen 0 und 100.
Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
- ab 12,5 bis
- unter 27 Gesamtpunkte.
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
- ab 27 bis
- unter 47,5 Gesamtpunkte.
Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
- ab 47,5 bis
- unter 70 Gesamtpunkte.
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
- ab 70 bis
- unter 90 Gesamtpunkte.
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
- ab 90 bis
- 100 Gesamtpunkten oder
- bei besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen.