Das Begutachtungsverfahren

Pflegeleitung spricht mit älterem Ehepaar

Voraussetzung für einen Pflegegrad sind zumindest geringe gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die Hilfe durch andere notwendig machen.

Dabei sind Einschränkungen in sechs verschiedenen Bereichen (Modulen) relevant, die unterschiedlich stark gewichtet sind:
 

Modul 1 Mobilität10 %
Modul 2kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder 15 %
Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 
Modul 4 Selbstversorgung40 %
Modul 5Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder
therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
20 %
Modul 6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %

Bei den Modulen 2 und 3 fließt nur das Modul in das Gesamtergebnis mit ein, bei dem die Einschränkungen schwerwiegender sind.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Hilfebedarf auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorliegt.

Die sechs Module des Begutachtungsverfahrens beinhalten eine gesetzlich vorgegebene Zahl an Begutachtungskriterien. Zum Teil unterscheidet sich die Bewertungssystematik in den Modulen, da die Begutachtungskriterien eine Vielzahl verschiedener Bereiche in den Blick nehmen.
Für jedes Begutachtungskriterium wird abhängig von der Schwere der Einschränkungen eine Punktzahl vergeben. Innerhalb eines Moduls werden die Punkte aller Kriterien zusammengezählt. Aus dieser Summe der Einzelpunkte im Modul ergibt sich die Zuordnung zu einer von fünf Kategorien (0 = keine Beeinträchtigung, 4 = schwerste Beeinträchtigung). Jede Kategorie im Modul ist mit einem sogenannten gewichteten Punktwert versehen, der dann in das Gesamtergebnis mit einfließt. Aus der Summe der gewichteten Punktwerte aller Module ergibt sich schließlich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100, der wiederum ein Pflegegrad zugeordnet ist.
 

Beispiele für Begutachtungskriterien

Treppensteigen:

  • selbständig 
  • überwiegend selbständig 
  • überwiegend unselbständig 
  • unselbständig

Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld:

  • Fähigkeit vorhanden bzw. unbeeinträchtigt
  • Fähigkeit größtenteils vorhanden
  • Fähigkeit in geringem Maße vorhanden
  • Fähigkeit nicht vorhanden.




Im Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte):
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen:
selbständig überwiegend / selbständig / überwiegend unselbständig / unselbständig.

Nächtliche Unruhe: 

  • nie oder sehr selten
  • selten (ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen)
  • häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich) 
  • täglich

Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare:

selbständig /

überwiegend selbständig /

überwiegend unselbständig /

unselbständig

Im Modul 5 (Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen)

Verbandswechsel und Wundversorgung:

  • entfällt oder selbständig
  • Anzahl der Maßnahmen pro Tag 
  • Anzahl der Maßnahmen pro Woche
  • Anzahl der Maßnahmen pro Monat.