Damit die Mittel bedarfsorientiert und zielgerichtet eingesetzt werden, haben die an der Durchführung des ESF+ beteiligten Ministerien ihre Förderprogramme teilweise aktualisiert und auch ganz neue Förderprogramme entwickelt. Die Schwerpunkte dieses zweiten Aufrufs bilden schwerpunktmäßig Projekte im Bereich soziale Inklusion von Benachteiligten, aber auch in den Bereichen Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf sowie Lebenslanges Lernen.
Der Minister wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die etablierten Förderansätze Bedarfsgemeinschaftscoaching, Frauen aktiv in die Zukunft und Perspektiven eröffnen Plus, die sich vor allem an Menschen mit Langzeitleistungsbezug wenden, weiterentwickelt wurden. Vor dem Hintergrund der Transformation der Arbeitswelt sei es zudem von größter Bedeutung, zu verhindern, dass Benachteiligte und Geringqualifizierte den Anschluss verlieren – beispielsweise an die digitale Entwicklung. Daher sei bei der Weiterentwicklung des Förderansatzes Perspektiven eröffnen Plus ein neuer Schwerpunkt auf die Vermittlung digitaler Kompetenzen gelegt worden. Die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt ist ein arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt der Landesregierung in den nächsten Jahren. Deshalb kündigte der Minister an, dass für die Projekte im Förderansatz Frauen aktiv in die Zukunft in der neuen Förderperiode zusätzlich zu den Mitteln aus dem ESF+-Programm ein Anteil in Höhe von 20 Prozent aus arbeitsmarktpolitischen Mitteln des Landes finanziert werden soll.
Darüber hinaus sei es gelungen, im Bereich der Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf den erfolgreichen Förderansatz Jobfux in die neue ESF+-Förderperiode zu überführen und weiterzuentwickeln. So sei es für die „Jobfüxe“ in Zukunft möglich, ihre Unterstützungsleistungen nicht nur in Realschulen Plus, sondern auch an Integrierten Gesamtschulen und Berufsbildenden Schulen anbieten.
Gegenstand des Aufrufs sind darüber hinaus die Förderansätze Entwicklung berufsbegleitender Studiengänge (Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit) und Sprachmittlung im Alltag – eine Qualifikation mit Zukunft (Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration).
„Das Arbeitsministerium hat im Vorfeld des Projektaufrufs am 17. Januar eine digitale Informationsveranstaltung mit mehr als 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Das zeigt, wie groß das Interesse bei Projektträgern, Kommunen, Jobcentern, Hochschulen und anderen Institutionen an der neuen ESF+-Förderperiode und den Förderprogrammen ist“, betonte Arbeitsminister Alexander Schweitzer.
Der Projektaufruf sowie weitere Informationen zu den oben dargestellten und zu weiteren Förderprogrammen sind auf der Webseite www.esf.rlp.de veröffentlicht. Die Projekte können mit 40 Prozent (stärker entwickelte Regionen) bzw. 60 Prozent (Übergangsregion Trier) der förderfähigen Kosten aus Mitteln des ESF+ kofinanziert werden.
Anmeldefrist für Projektvorschläge ist der 2. März. Die Projekte sollen in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 30. September 2022 beginnen.