Der Weiterbetrieb von Hütten, die tatsächlich ehrenamtlich betrieben werden ist ab sofort gesichert, denn laut dem Mindestlohngesetz fallen Ehrenamtliche nicht unter den Mindestlohn. Allerdings steht eine vielfach bisher übliche Anmeldung als Minijobber der Ehrenamtlichkeit im Sinne des Mindestlohngesetzes entgegen.
Deshalb werden der Pfälzerwald-Verein und die NaturFreunde all ihre Hütten jeweils dahingehend prüfen, ob dort tatsächlich Ehrenamtliche arbeiten oder ob der Bewirtungsbetrieb mit Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern organisiert ist. Zur Klärung von Detailfragen wurden weitere Gespräche vereinbart. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist es, im Rahmen des geltenden Rechts praktikable Lösungen und Wege zu finden.
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Konstruktiver Dialog zwischen NaturFreunden, Pfälzerwald-Verein und Ministerien aus Bund und Land