| Arbeit / Tarifbindung

„Zu guter Arbeit gehören gute Löhne“: Minister Schweitzer erklärt Tarifverträge für Sicherheitsdienstleistungen sowie für Azubis im Friseurhandwerk für allgemeinverbindlich

„In Zeiten abnehmender Tarifbindung ist das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung eine wichtige Grundlage für gute Arbeit in den Betrieben“, betonte Arbeitsminister Schweitzer. „Zu guten Arbeitsbedingungen gehören gute Löhne. Ich freue mich, dass die Sozialpartner diesem Anliegen mit ihren Anträgen in besonderer Weise gerecht geworden sind. Ich bin froh, dass ich nach sorgfältiger Abwägung der Belange aller Beteiligten meinen Beitrag dazu leisten kann.“

Arbeitsminister Alexander Schweitzer hat auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien den Tarifvertrag über die Vergütung für Auszubildende im Friseurhandwerk in Rheinland-Pfalz und den Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Der Tarifausschuss beim Arbeitsministerium Rheinland-Pfalz hatte zuvor den Anträgen zugestimmt. Die Bekanntmachungen der Allgemeinverbindlicherklärungen wurden seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger veröffentlicht. Daraus folgt, dass auch die nicht an den Tarifvertrag gebundenen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags daran gebunden sind.

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