Arbeitsminister Alexander Schweitzer hat auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien den Tarifvertrag über die Vergütung für Auszubildende im Friseurhandwerk in Rheinland-Pfalz und den Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Der Tarifausschuss beim Arbeitsministerium Rheinland-Pfalz hatte zuvor den Anträgen zugestimmt. Die Bekanntmachungen der Allgemeinverbindlicherklärungen wurden seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger veröffentlicht. Daraus folgt, dass auch die nicht an den Tarifvertrag gebundenen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags daran gebunden sind.
Das Sicherheitsgewerbe ist eine äußerst heterogene Dienstleistungsbranche. In der Corona-Pandemie sind neue Aufgaben hinzugekommen, wie beispielsweise Einlass- und Zugangskontrollen. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung werden allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sicherheitsdienstleistungsgewerbe in Rheinland-Pfalz gute Arbeits- und Entgeltbedingungen gewährt. Die Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags erhalten einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Einhaltung der tariflich festgelegten Mindeststundengrundentgelte.
Die Stundenlöhne für über 6.000 Beschäftigte im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen werden in zwei Schritten zum 1. Januar 2021 sowie zum 1. Januar 2022 erhöht und reichen nunmehr von 10,80 Euro im Objektschutzdienst bis 17,50 Euro für Mitarbeiter in militärischen Anlagen. Der Tarifvertrag wurde rückwirkend zum 1. Januar 2021 für allgemeinverbindlich erklärt.
„Mit der Allgemeinverbindlicherklärung im Friseurhandwerk werden gleichwertige, dauerhafte und angemessene soziale Rahmenbedingungen für die Ausbildung junger Menschen geschaffen. Insbesondere für die erforderliche Fachkräftesicherung im Friseurhandwerk setzt dies wichtige Akzente. Das Gehalt ist ein wichtiger Faktor für die Berufswahl“, so der Arbeitsminister.
Von der Allgemeinverbindlicherklärung profitieren rund 600 Auszubildende im Friseurhandwerk in Rheinland-Pfalz. Die Ausbildungsvergütungen im Friseurgewerbe betragen somit monatlich
- ab dem 1. August 2020 im ersten Lehrjahr einheitlich 555 Euro, im 2. Lehrjahr 648 Euro und im 3. Lehrjahr 735 Euro brutto;
- ab dem 1. August 2021 beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung für das 1. Lehrjahr 590 Euro, im 2. Lehrjahr 689 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 783 Euro;
- ab dem 1. August 2022 im 1. Lehrjahr 625 Euro, im 2. Lehrjahr 730 Euro und im 3. Lehrjahr 830 Euro vorgesehen;
- letzte Steigerung zum 1. August 2023. Die monatliche Vergütung beträgt dann im 1. Lehrjahr 660 Euro, im 2. Lehrjahr 772 Euro und im 3. Lehrjahr 877 Euro.
Der Tarifvertrag über die Vergütung der Auszubildenden wurde rückwirkend zum 1. August 2020 für allgemeinverbindlich erklärt.