Zum Stichtag des 18. März – und damit erstmals zu einem Tag, als die einrichtungsbezogene Impfpflicht bereits in Kraft getreten war – waren in Einrichtungen der Pflege 96,4 Prozent der Mitarbeitenden vollständig geimpft oder genesen, von denen rund 78 Prozent geboostert sind. In Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind 93,9 Prozent der Mitarbeitenden vollständig geimpft oder genesen, von denen 81,6 Prozent eine Auffrischimpfung erhalten haben. Aus der Pflege hatten zum Stichtag 422 Einrichtungen ihre Zahlen gemeldet, aus der Eingliederungshilfe 219.
Sozialminister Alexander Schweitzer sagte: „Die Quote an Immunisierten in den Einrichtungen liegt in Rheinland-Pfalz schon lange in der bundesweiten Spitzengruppe. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Bereitschaft, sich impfen zu lassen und damit die Gesundheit von vulnerablen Menschen so gut wie möglich zu schützen.“
Seit dem 16. März müssen auch die Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe die bei ihnen tätigen Beschäftigten melden, die weder einen Impfausweis, einen Genesenenausweis noch eine ärztliche Bescheinigung wegen einer Kontraindikation zur Covid-19 Impfung vorgelegt haben. Die rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter werden nach Eingang diese Meldungen sichten und diese Personen auffordern, einen der vorgenannten Nachweise innerhalb einer bestimmten Frist bei dem Gesundheitsamt vorzulegen. Sofern dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, droht diesen Personen zum einen ein Bußgeld und zum anderen kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot gegenüber diesen Personen aussprechen.
Aus Einrichtungen der Pflege, Eingliederungshilfe und der Beruflichen Rehabilitation hat es bis Ende dieser Woche Meldungen von 2994 Personen gegeben, die die Bedingungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bislang nicht erfüllen. Dies sei vor dem Hintergrund von rund 100.000 Beschäftigten in diesen drei Bereichen ein Anteil von rund 3 Prozent. „Dieser Wert deckt sich mit unseren bisherigen Erhebungen, die eine hohe Immunisierung in diesen Berufsgruppen bestätigt haben. Die Einrichtungen, die Gesundheitsämter und das Land haben sich gut aufgestellt, sollte es tatsächlich in Einzelfällen zu Betretungs- und Tätigkeitsverboten kommen“, sagte Sozialminister Alexander Schweitzer."
Mit Blick auf das steigende Infektionsgeschehen bundesweit warnte Schweitzer aber vor wachsenden Ausfällen von Mitarbeitenden, die sich in Quarantäne begeben müssen. Das Land behalte die Lage im Blick und stehe dazu in Austausch mit der Pflegegesellschaft. „Daher halten wir auch weiterhin den Freiwilligenpool der Landespflegekammer für Unterstützungsmaßnahmen offen. Ich appelliere an alle geimpften Pflege- und Betreuungskräfte, aber auch an Freiwillige, sich dort zu melden, wenn sie Einrichtungen unterstützen möchten“, betonte Schweitzer.
Bereits während der zweiten Welle im Winter 2020/2021 konnten Freiwillige in den Einrichtungen wertvolle Unterstützung leisten, in denen sich Mitarbeitende auf Grund von Infektionen in Quarantäne begeben mussten.
Die zentrale Meldestelle für den Freiwilligenpool der Pflegekammer findet sich unter https://corona.pflegekammer-rlp.de/zentrale-meldestelle-freiwilligen-pool.html