Die Folge: Erklärt in den kommenden Wochen kein Mobilfunkunternehmen, dass es in den nächsten drei Jahren die Gebiete eigenwirtschaftlich ausbauen wird, können die bestehenden Mobilfunklücken mithilfe von Fördermitteln des Bundes geschlossen werden. Davon könnten insgesamt 36 Regionen in den Landkreisen Südwestpfalz, Südliche Weinstraße, Kaiserlautern, Kusel, Donnersbergkreis, Bad Kreuznach, Bitburg-Prüm, Mainz-Bingen, Bernkastel-Wittlich sowie in den kreisfreien Städten Neustadt an der Weinstraße und Kaiserslautern profitieren. Auch in den vergangenen Monaten wurden bereits Kommunen in das Markterkundungsverfahren gegeben, im Mai waren es mehr als 40.
Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer erklärte hierzu: „Die Schließung der weißen Flecken ist für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz besonders wichtig und entscheidend. Ich erwarte von den Mobilfunknetzbetreibern, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Noch immer haben wir zu oft Verbindungsabbrüche und abgeschnittene Ortschaften. Das Handy ist aber längst für viele Menschen zu einem Ersatz für das Festnetz geworden. Deshalb müssen Empfang und Erreichbarkeit in allen Regionen und von allen Netzanbietern gleichermaßen sichergestellt werden. Die Clearingstelle Mobilfunk steht hierzu in einem engen und regelmäßigen Austausch mit der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Gemeinsam achten wir darauf, dass jene Gebiete mit Nachholbedarfen hinsichtlich der Mobilfunkversorgung, berücksichtigt werden.“
Die Ausweitung des Mobilfunks und die Schließung der weißen Mobilfunkflecken orientiert sich dabei an den Ausbauverpflichtungen, die für die Mobilfunkunternehmen seit 2019 gelten. Identifizierte weiße Flecken, also Gebiete, in denen keinerlei Mobilfunk-Empfang vorhanden ist und auch keine Aufbauverpflichtung besteht, können mit Fördermitteln des Bundes erschlossen werden. Identifizierte weiße Flecken, also Gebiete, in denen keinerlei Mobilfunk-Empfang vorhanden ist und auch keine Aufbauverpflichtung besteht, können mit Fördermitteln des Bundes erschlossen werden, sobald ein Netzbetreiber die Nutzung zusagt.
Landkreis Südwestpfalz | Fischbach bei Dahn, Ludwigswinkel |
Bobenthal, Erlenbach bei Dahn, Niederschlettenbach | |
Stadt Dahn, Erfweiler, Hauenstein, Hinterweidenthal | |
Landkreis Südliche Weinstraße, | Rinnthal, Stadt Annweiler am Trifels, Wilgartswiesen |
Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße | Stadt Neustadt an der Weinstraße |
Kreisfreie Stadt Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern | Stadt Kaiserslautern, Waldleiningen |
Landkreis Kaiserslautern | Stadt Otterberg |
Landkreis Kusel | Sankt Julian, Horschbach, Welchweiler |
Landkreis Donnersbergkreis | Kriegsfeld, Gaugrehweiler, Gerbach |
Landkreis Bad Kreuznach, | Duchroth, Lettweiler, Odernheim am Glan, Stadt Obermoschel |
Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm | Bauler, Berscheid, Geichlingen, Körperich |
Landkreis Mainz-Bingen | Waldalgesheim, Weiler bei Bingen |
Landkreis Bernkastel-Wittlich | Niederscheidweiler, Bausendorf, Hontheim |
Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm | Auw bei Prüm |