"Inklusion in den Betrieben und Dienststellen setzt eine gute Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung der schwerbehinderten Beschäftigten voraus. Die Schwerbehindertenvertretungen klären Probleme und helfen, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben gut zu gestalten. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Bereich Arbeit. Deshalb brauchen die Schwerbehindertenvertretungen einen guten Rückhalt durch ihre schwerbehinderten Beschäftigten“ erklärt Rösch.
Schwerbehindertenvertretungen werden nach dem Sozialgesetzbuch IX in Betrieben und Dienststellen mit wenigstens fünf schwerbehinderten Beschäftigten gewählt. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt. Die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Beschäftigten haben Mitwirkungsrechte bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Sie schließen Integrationsvereinbarungen für die Betriebe und Dienststellen, unterstützen bei Anträgen zu Maßnahmen für schwerbehinderte Beschäftigte und sind bei Einstellungs- und Kündigungsverfahren beteiligt.
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Menschen mit Behinderungen