Die Früh-Rehabilitation, auch Phase B genannt, richtet sich an Patientinnen und Patienten im Anschluss an eine stationäre Akutbehandlung, zum Beispiel Menschen, die einen Schlaganfall erlitten haben oder schwer schädel-hirnverletzte Menschen. Die stationäre Akutbehandlung wird auch als Phase A bezeichnet, die sich daran anschließende Früh-Rehabilitation beginnt mit der Phase B. In diese werden Patientinnen und Patienten aufgenommen, die ganz oder überwiegend auf Pflege und auf eine medizinische Versorgung angewiesen sind. Ziel der Frührehabilitation ist es, die bewusstlosen oder schwer bewusstseinsgestörten Patientinnen und Patienten durch therapeutische Maßnahmen zu stabilisieren und ihnen damit die Teilnahme an weiterführenden Maßnahmen der Rehabilitation außerhalb der Klinik zu ermöglichen.
Eine Erweiterung der Kapazitäten der Frühreha Phase B an der Universitätsmedizin war nach Angaben des Ministeriums unter anderem nötig, weil die Anzahl der Patientinnen und Patienten, die eine Früh-Rehabilitation brauchen, steigt. Bisher mussten Menschen, die eine solche Behandlung brauchten, bei Engpässen an der Universitätsmedizin in andere Kliniken verlegt werden. Die Ausweisung führe daher zu einer erheblichen Verbesserung der medizinischen Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten in der Universitätsmedizin Mainz, so das Ministerium.