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Testpflicht für Besucher von Pflegeeinrichtungen in von Corona besonders betroffenen Gebieten

Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen werden in Rheinland-Pfalz künftig verpflichtend per Antigen-Schnelltest auf eine Corona-Erkrankung getestet, wenn die Einrichtung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt liegt, in denen die 7-Tage-Inzidenz höher ist als im Landesschnitt.

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