Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie entsprechende Vorkehrungen wie personenbezogene Unterstützung und den Abbau von Barrieren. Schweitzer erklärte, dies sei auch ein zentrales Ziel der Politik der Landesregierung, die mit dem Leitsatz „Leben wie alle – mittendrin von Anfang an“ den menschenrechtsorientierten Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention aufgreift.
So sei das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern in Kindertagesstätten und Schulen ein ermutigendes Beispiel, das Inklusion möglich und gewollt sei. Es zeige aber ebenso, dass es sich dabei um einen langfristigen Prozess handele, in dem es um verlässliche Lösungen statt Aktionismus gehe. „Es müssen nicht nur Hürden im Alltag, sondern mitunter auch so manche Schranke in den Köpfen der Menschen überwunden werden, damit die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Down-Syndrom oder einer anderen Behinderung selbstverständlich ist“, sagte Schweitzer.
Der Welt-Down-Syndrom-Tag wurde erstmals 2006 in Genf organisiert und ist seit 2012 auch offiziell von den Vereinten Nationen anerkannt. Dabei wurde das Datum gezielt gewählt. Greift es doch bewusst das charakteristische Merkmal dieses Syndroms auf – das 21. Chromosom, welches bei diesen Menschen dreifach vorhanden ist. Mit diesem Tag wird wieder durch verschieden Aktionen und Veranstaltungen in der ganzen Welt auf Menschen mit Down-Syndrom aufmerksam gemacht.