„Der Mindestlohn hat die Grundlage dafür geschaffen, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen fair bezahlt werden", betonte der Staatssekretär. Er ergänze das bewährte Tarifvertragssystem, denn oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns können höhere Löhne frei durch die Tarifpartner vereinbart werden. Deshalb stehe das Mindestlohngesetz als Teil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes in unmittelbarem Zusammenhang zu den weiteren in diesem Gesetz getroffenen Regelungen wie der Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und der Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle Branchen. „Das hiermit verbundene Ziel, dass die Tarifbindung erhöht wird und dass wieder mehr Beschäftigte von guten Tarifverträgen profitieren, begrüße ich sehr“, betonte Langner. Er erwähnte in diesem Zusammenhang auch das neue Tarifeinheitsgesetz der Bundesregierung, das die Tarifautonomie und die Gestaltungskraft der Gewerkschaften weiter stärken werde.
Die wirtschaftlichen Aussichten für Rheinland-Pfalz seien weiterhin gut. Das Land habe bundesweit mit 5,7 Prozent im Januar die drittniedrigste Arbeitslosenquote, die Region Trier führe sogar mit der landesweit niedrigsten Arbeitslosenquote. Im Gegenzug würden immer mehr Auszubildende und Fachkräfte gesucht. „Wir haben daher mit den Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit und den Arbeitgebern eine gemeinsame Landesstrategie zur zukünftigen Fachkräftesicherung gestartet, die durch eine landesweite Werbekampagne unterstützt wird“, sagte der Staatssekretär.
Ganz entscheidend werde sich der Arbeitsmarkt durch die Digitalisierung unter dem Stichwort Industrie 4.0 verändern. „Die damit verbundenen Herausforderungen betreffen nicht nur technische Fragen, sondern neue Konzepte für ‚gute Arbeit‘ und für die notwendige Weiterbildung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen“, so Langner.
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DGB-Frühjahrsempfang