Über diesen Gesetzentwurf berät der Deutsche Bundestag bei seiner Sitzung am Donnerstag in erster Lesung. „Der Deutsche Bundestag und insbesondere die Fraktionen der CDU-CSU und FDP haben jetzt die Gelegenheit, die Versäumnisse der Regierung in der Arbeitsmarktpolitik wieder einzufangen. Es ist an der Zeit, eine grundsätzliche Entscheidung im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen“, forderte Schweitzer die Bundesregierung zum Handeln auf.
Handlungsbedarf sah der Arbeitsminister auch bei dem Unterlaufen von Mindestlöhnen durch Betriebe insbesondere in der Bauwirtschaft, der Gebäudereinigung und der Pflegebranche. „Dem Bundesfinanzministerium ist bekannt, dass die tariflich festgelegten Mindestlöhne in diesen Branchen unterlaufen werden. Doch folgen dieser Erkenntnis keine verstärkten Kontrollen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden letztendlich im Stich gelassen, darüber prangt der Slogan soziale Marktwirtschaft“. Die Bedenken, dass durch einen flächendeckenden Mindestlohn Arbeitsplätze verloren gingen, wies Schweitzer indes zurück. „Die pauschale Aussage einzelner Mitglieder der Bundesregierung, viele Länder in Europa hätten wegen eines festgelegten Einheitslohns eine höhere Arbeitslosigkeit als wir, ist schlichtweg empirisch nicht belegbar“, sagte der Minister. Großbritannien habe bereits seit 1999 einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser liege derzeit bei 7,63 Euro pro Stunde. Dennoch sei die Arbeitslosenquote im europäischen Vergleich mit 7,7 Prozent eher niedrig. „Negative Beschäftigungseffekte, die der ein oder andere gerne heraufbeschwören möchte, lassen sich gerade nicht feststellen“, erklärte Arbeitsminister Schweitzer. Selbst eine vom Bundesarbeitsministerium zur Evaluierung der Branchenmindestlöhne in Auftrag gegebene Studie habe keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation belegen können.
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