Arbeitsministerin Dörte Schall erklärte: „Private Sicherheitsdienste übernehmen immer mehr Aufgaben des privaten Personen- und Objektschutzes. Sowohl die Beschäftigtenzahlen als auch der Branchenumsatz sind in den letzten Jahren gestiegen, die Branche befindet sich im Wachstum. Die Beschäftigten tragen bei ihrer täglichen Arbeit eine hohe Verantwortung, für die sie eine auskömmliche Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen verdient haben. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung erhalten alle Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Einhaltung der tariflich festgelegten Mindeststundenentgelte. Auch die Unternehmen profitieren durch Schutz vor Lohndumping und Stärkung der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz.“
Hintergrund
Das Bundesministerium für Arbeit oder das jeweilige Landesministerium kann nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, wenn beide Tarifvertragsparteien dies beantragen und ein aus je drei Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften besetzter Tarifausschuss dem Antrag mehrheitlich zustimmt. Für den Anspruch auf den Tariflohn ist es damit unerheblich, ob die Beschäftigten in der Gewerkschaft organisiert sind oder der Arbeitgeber tarifgebunden ist.