„Das ist eine stattliche Erhöhung und ein wichtiger Beitrag, damit auch in Zukunft die Freistellung für Weiterbildung in Anspruch genommen wird“, betonte die Ministerin. In Zeiten des Fachkräftemangels habe die Weiterbildung noch einmal an Bedeutung gewonnen. „Weiterbildungsmaßnahmen sind wichtig, damit sich die Beschäftigten in Rheinland-Pfalz an neue Herausforderungen in der Arbeitswelt anpassen können. Das Land unterstützt daher Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten für Weiterbildungszwecke freistellen“, so Schall.
Durch das rheinland-pfälzische Bildungsfreistellungsgesetz erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich für Weiterbildungen freistellen zu lassen. Gleichzeitig werden Unternehmen bei der Freistellung finanziell unterstützt. Im Jahr 2024 wurden 587 Anträge von Unternehmen gestellt und mehr als 2.800 Freistellungstage zur Förderung genehmigt.
Hintergrund
Das Bildungsfreistellungsgesetz ermöglicht seit 1993 den rheinland-pfälzischen Beschäftigten, sich für nach diesem Gesetz anerkannte Weiterbildungen von der Arbeit freistellen zu lassen. Klein- und Mittelbetriebe mit weniger als 50 Beschäftige können bei der Freistellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Antrag einen finanziellen Ausgleich für die Fortzahlung des Arbeitsentgelts vom Land beantragen.