| Menschen mit Behinderungen

Rösch: Neue Landesbauordnung ist Fortschritt für Inklusion

Als ein Fortschritt für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung hob der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch, die neue Landesbauordnung hervor, die in der vergangenen Woche von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag beschlossen wurde und die Barrierefreiheit für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranbringt.

„Barrierefreier Wohnraum ist Mangelware. Deshalb wurde die Anzahl barrierefreier Wohnungen in der Landesbauordnung erhöht. Das nutzt älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen gleichermaßen. Inklusive Wohnangebote mitten im Quartier alternativ zu Wohnheimen werden damit ermöglicht. Spielplätze sollen ebenfalls barrierefrei gestaltet werden, denn Inklusion gehört von Anfang an dazu“, erklärte Rösch.

Nach der novellierten Landesbauordnung sollen in Gebäuden die dritte und dann jede achte Wohnung barrierefrei sein. Zwei Drittel dieser Wohnungen sollen uneingeschränkt mit einem Rollstuhl zugänglich und nutzbar sein. Bisher gilt lediglich, dass jede fünfte und dann jede zehnte Wohnung barrierefrei zugänglich sind. Zusätzlich wird die Verpflichtung zum Aufbau eines Aufzugs bereits in Gebäuden mit mehr als vier Stockwerken eingeführt, aktuell gilt das für Gebäude mit mehr als fünf Stockwerken. „Mit dieser Reglung werden landesweit etwa ein Drittel mehr Wohngebäude mit barrierefreien Wohnungen jährlich gebaut als bisher. Wichtig ist, dass ergänzend die Möglichkeiten des sozialen Wohnungsbaus genutzt und ausgebaut werden, damit barrierefreier Wohnraum auch bezahlbar ist“, betonte der selbst auf den Rollstuhl angewiesene Landesbeauftragte.

Zugleich wird in der Landesbauordnung die Verpflichtung zur Barrierefreiheit auf Anwalts- und Notarkanzleien, Büros von Steuerberatern und weiteren Freiberuflern wie Architekten sowie für Einrichtungen von finanz- und Postdienstleistern ausgeweitet. Für Bildungseinrichtungen, Einkaufsläden, Arzt- und therapeutische Praxen und weitere allgemein zugängliche Einrichtungen gilt bereits jetzt die Verpflichtung zur Barrierefreiheit. „Neu ist, dass Barrierefreiheit nicht nur für den Besucherverkehr dienende Teile festgelegt ist, sondern auf das gesamte Gebäude bezogen wird. Das ist ein bedeutender Fortschritt für die barrierefreie Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen“, führte Matthias Rösch aus.

Die neuen Regelungen zur Barrierefreiheit der Landesbauordnung, treten ab dem 1. Dezember 2015 in Kraft. Der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen wie auch die Erfahrungen der kommunalen Behindertenbeiräte und –beauftragten wurden bei der Novellierung der Landesbauordnung intensiv miteinbezogen. „Mit der Novellierung der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung haben wir bundesweit eine führende Position im Vergleich mit anderen Bundesländern in der Regelung zur Barrierefreiheit eingenommen“, freute sich Rösch.

Die Landesbauordnung gilt für Neubauten, bei Umbaumaßnahmen und Sanierungen. Barrieren bei bestehenden Gebäuden können damit nicht beseitigt werden. „Deshalb ist es erforderlich, dass die Bundesregierung bei der anstehenden Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes auch den privatrechtlichen Bereich einbezieht. Wir brauchen Änderungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und endlich die Verabschiedung der seit Jahren diskutierten Fünften EU-Anti-Diskriminierungsrichtlinie. Wenn wir die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen, sind das konsequente Maßnahmen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“, forderte der Landesbehindertenbeauftragte Rösch.

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