„An dem Gesetzentwurf gibt es zahlreiche Kritikpunkte von Seiten der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände. Hier sind Nachbesserungen bei dem Gesetz dringend erforderlich, damit wir das Ziel erreichen, die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht umzuwandeln“, erklärte der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch. „Nach meiner Einschätzung werden auf Bundesebene allerdings vorrangig Fragen der Kostenverteilung behandelt. Als Landesbehindertenbeauftragter erwarte ich, dass menschenrechtliche Erwägungen, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für das Bundesteilhabegesetz bestimmend sind. Das gilt besonders bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen – auch in einer Partnerschaft, beim Zugang von Leistungen und der Stärkung der Selbstbestimmung statt einer Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts“ sagte Rösch.
Weitere Themen bei dem Treffen der Beauftragten von Bund und Ländern waren die Umsetzung von Barrierefreiheit im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und den Bauordnungen der Länder, die Mitnahme von E-Scootern in Bussen.
„Als Beauftragte haben wir uns klar dafür ausgesprochen, die Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘, den sogenannten Heimkinderfonds II, auf den Weg zu bringen. Wir brauchen ein klare Regelung, dass endlich eine Entschädigung für diejenigen, die als Kinder und Jugendliche von 1949-1975 (bis 1990 in der DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben, umgesetzt wird“ erklärte des Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch abschließend.
Den Text der „Saarbrücker Erklärung“ finden sie anbei.
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Menschen mit Behinderungen