Der verbindlich festgelegte Abbau von Barrieren bei Gebäuden und in der Information ist eine zentrale Forderung des Beirates. Hierbei geht es unter anderem um die Bereitstellung von barrierefreien Internetangeboten für blinde und sehbehinderte Menschen wie auch um einen Rechtsanspruch auf Informationen in Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten von Behörden. „Die Regelungen müssen auch umgesetzt werden. Deshalb sollen nach Auffassung des Landesteilhabebeirates die Klagerechte der Verbände der Menschen mit Behinderungen erweitert werden“, erklärte Rösch. Diese und weitere Empfehlungen sind in einem 25-seitigen Papier beschlossen worden. Mit diesen Empfehlungen, die in einem intensiven Beratungsprozess im Landesbeirat erarbeitet wurden, benennt der Landesteilhabebeirat seine zentralen Forderungen an die Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes, das nach der Koalitionsvereinbarung bis 2018 von der Landesregierung erarbeitet werden soll.
Ein weiteres Thema des Landesteilhabebeirates war die Bestimmung des neuen Trägers der Eingliederungshilfe. Das Bundesteilhabegesetz sieht vor, dass die Länder – so auch Rheinland-Pfalz – im Laufe des Jahres 2018 bestimmen müssen, welche Stelle ab dem 1. Januar 2020 für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zuständig sein wird. Aktuell sind sowohl das Land wie die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Eingliederungshilfe zuständig. Die Unterschiede zwischen den Kommunen bei der Leistungsgewährung sind aus Sicht des Beirats zu groß. Der Landesbeirat fordert deshalb, dass das Land zukünftig diese Aufgabe übernehmen soll. Damit soll eine einheitliche Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderungen und der Vorrang inklusiver Leistungsangebote gewährleistet werden, so der Landesbehindertenbeauftragte. Mit der Eingliederungshilfe werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am sozialen Leben sowie Leistungen wie die persönliche Assistenz oder Teilhabe an Bildung finanziert.
In einer intensiven und ernsthaften Diskussion setzte sich der Landesteilhabebeirat darüber hinaus mit den durch das „Team Wallraff“ aufgedeckten Vorfällen bei der Lebenshilfe Speyer auseinander. „Wir sind erschüttert über die eklatanten Verstöße gegen die Würde und die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Deshalb haben wir im Landesteilhabebeirat eine Resolution verabschiedet, die den Ausbau inklusiver und kleiner Wohnangebote mitten im Quartier und die Einrichtung von Peer-Vertrauenspersonen fordert. Menschen mit Behinderungen und die Bewohnerinnen- und Bewohnerbeiräte sollen ermutigt und gestärkt werden und vor Ort niedrigschwellig Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden, um Missstände melden zu können“, erläuterte Rösch.
Den gesamten Text der Resolution „Schutz und Achtung der Würde von Menschen mit Behinderungen sichern – Inklusion und Selbstbestimmung stärken“ finden Sie anbei.
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Menschen mit Behinderungen