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Rheinland-Pfalz will Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen

Das Land Rheinland-Pfalz will den Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen. Das rheinland-pfälzische Kabinett beschloss heute in Mainz, einer entsprechenden Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen beizutreten, die am 2. März im Bundesrat behandelt werden soll, wie Arbeitsministerin Malu Dreyer mitteilte. „Wir beobachten mit Sorge, dass immer mehr Unternehmen zentrale Aufgaben im Rahmen von Werkverträgen auslagern und damit Arbeitnehmerschutzrechte umgehen. Gleichzeitig werden die Werkvertragsbeschäftigten zu Dumpinglöhnen beschäftigt, und die Allgemeinheit muss die Löhne dann über Sozialleistungen aufstocken, damit die Menschen von ihrer Arbeit leben können. Das ist nicht akzeptabel“, sagte die Ministerin. Hintergrund sind Verträge, die Unternehmen mit anderen so genannten „Werkvertrags-Unternehmen“ schließen, beispielsweise um die Tätigkeit des Regaleinräumens in Supermärkten auszulagern, so die Ministerin. Meist erhalte der per Werkvertrag Beschäftigte hier genauso Weisungen für seine Tätigkeit wie das im Supermarkt angestellte Personal. Er sei somit in die Struktur des Unternehmens auch vergleichbar eingebunden. Gleichzeitig würden die Werkvertragskräfte zu Löhnen beschäftigt, die weit unter den im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgesetzten Lohnuntergrenzen lägen. „Wir sprechen hier von Niedriglöhnen von sechs Euro die Stunde, von denen kein Mensch leben kann“, so die Ministerin.

Wie viele Beschäftigte bundesweit von solchen Methoden betroffen sind, lasse sich nicht genau sagen. Allein im Handel gehe die Zahl nach Schätzungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden aber in die Hundertausende, so die Ministerin.

Ein flächendeckender Mindestlohn würde hier Abhilfe schaffen, ist Malu Dreyer überzeugt. Er ist daher eine zentrale Forderung der Bundesratsinitiative. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns regelt. Außerdem sollen die Rechte der Betriebsräte in Bezug auf die Auftragsvergabe und den Einsatz der Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer beim Auftraggeber gestärkt und neue Regeln beziehungsweise Kontrollmöglichkeiten zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit, Scheinwerkverträgen und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung eingeführt werden. Darüber hinaus sollen statistische Daten zur Auslagerung von Tätigkeiten an Werkvertragsunternehmen erhoben werden.

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