„Ziel unserer Vereinbarung ist es, pragmatische Lösungen für Probleme, die im Einzelfall im grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt entstehen, zu unterstützen, die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung in der jeweils anderen Region zu erleichtern und gemeinsame berufliche Weiterbildungen zu entwickeln“, so Bätzing-Lichtenthäler und Paasch.
Sowohl in der Deutschsprachigen Gemeinschaft als auch in der Eifel nehmen die Holzwirtschaft sowie die Holzverarbeitung einen großen Stellenwert ein. So sieht die Vereinbarung zum Beispiel die Einführung einer Bi-Diplomierung im Tischlerhandwerk vor. Dadurch sollen „Doppelprüfungen“ vermieden und die volle Anerkennung der Gesellenprüfung im jeweiligen Nachbarland gewährleistet werden.
Weiterhin soll eine gemeinsame Weiterbildungsreihe „Holz und Design“ aufgebaut werden. Ein gemeinsames Holzdesignzentrum in unterschiedlichen Niveaustufen soll ein transnationales Zusatzangebot für beide Teilregionen bieten. Dazu gehören zum Beispiel Informationstage und Expertenvorträge zum Werkstoff Holz.
„Darüber hinaus haben wir vereinbart, die Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu intensivieren, die praktische Zusammenarbeit bei der Überwindung von Hindernissen für die berufliche Mobilität von Grenzgängerinnen und Grenzgängern weiter zu verbessern, ein Austauschprogramm für grenzüberschreitende Praktika während der Ausbildung zu prüfen und die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Rheinland-Pfalz und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens weiter zu fördern. Ziel ist es, transnationale ESF-Projekte für benachteiligte Jugendliche umzusetzen“, teilte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit.
Für Oliver Paasch, Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, bleibt der Fachkräftebedarf „eine zentrale Herausforderung in den kommenden Jahren, der wir uns in grenzüberschreitender Zusammenarbeit sehr viel effizienter stellen können. Dazu wird die Umsetzung des heute unterzeichneten Abkommens zwischen Rheinland-Pfalz und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Grundlage, die der Überwindung von Mobilitätshindernissen auf dem Arbeitsmarkt dient und die in konkreten Bereichen eine weitere Vertiefung unserer guten Zusammenarbeit fördert.“
Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, betonte anlässlich der geschlossenen Rahmenvereinbarung, dass die langjährige und vielfältige Zusammenarbeit zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Land Rheinland-Pfalz durch zahlreiche Gemeinsamkeiten geprägt werde: „Die verbindende Sprache, ein ähnliches duales Ausbildungssystem und eine vergleichbare Situation auf dem Arbeitsmarkt werden nicht nur durch einen regelmäßigen und freundschaftlichen Austausch auf Regierungsebene, sondern auch zwischen den Partnerinnen und Partnern in beiden Ländern gestärkt. Ich freue mich, dass sich der partnerschaftliche Austausch in der Rahmenvereinbarung weiter fortsetzt“, so die Ministerpräsidentin.
Partner der Vereinbarung sind das Land Rheinland-Pfalz und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit und das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, die Handwerkskammer Trier, das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittelständischen Unternehmen (IAWM), das Zentrum für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand St. Vith (ZAWM), die Industrie- und Handelskammer Trier sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz.
Die vereinbarten bilateralen Projekte zwischen Rheinland-Pfalz und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens sind in den Kontext der Rahmenvereinbarung über grenzüberschreitende Berufsbildung in der Großregion vom 5. November 2014 einzuordnen. Damit hat sich der Gipfel der Großregion mit seinen Partnerinnen und Partnern ein Handlungsgerüst zur Förderung grenzüberschreitender Sachverhalte in der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung und zur Verbesserung der beruflichen Perspektiven von arbeitslosen und geringqualifizierten Personen, insbesondere Jugendlichen, gegeben. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Rahmenvereinbarung haben den Abschluss von bilateralen Vereinbarungen als ein Umsetzungswerkzeug definiert. Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass es sinnvoll ist, die jeweiligen Besonderheiten im Verhältnis zwischen zwei Teilregionen zu berücksichtigen und auf konkrete Notwendigkeiten einzugehen.
Die Fotos sind unter der Quellenangabe MSAGD nutzbar.