„Mit dem Landesprojekt ‚Fachsprachenprüfung Pflege‘ setzen wir das von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossene Eckpunktepapier zur Überprüfung der erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen um. Analog zu den akademischen Heilberufen soll so ein einheitlicheres Sprachniveau nachgewiesen werden, dass die besonderen Anforderungen der Kommunikation im beruflichen Pflegealltag und mit den erkrankten und pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen abbildet. Dabei setzen wir auf die Umsetzung der Fachsprachenprüfung als Qualitätsmerkmal“, so Ruhose.
Ausländische Pflegefachpersonen, die nach Deutschland kommen, müssen neben der Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 nachweisen. Neben den bisherigen Sprachzertifikaten, die bei den Sprachanbietern der „Association of Language Testers in Europe“ (ALTE) erworben werden, wird es ab dem Jahr 2024 auch möglich sein, ein Zertifikat der Fachsprache als Nachweis der Sprachniveaus bei der Anerkennungsbehörde einzureichen.
Im Auftrag des Landes wurden Prüfungsszenarien entwickelt, die Fachsprachlichkeit auf B2-Niveau im beruflichen Setting überprüfen. Bestandteil der Fachsprachenprüfung, die ab dem nächsten Jahr durch die Landespflegekammer durchgeführt wird, sind unter anderem simulierte Gespräche mit Patientinnen und Patienten sowie Kolleginnen und Kollegen und das Anfertigen von Schriftstücken, wie Pflege-Dokumentationen.
„Unser Ziel ist es, dass sich Pflegefachpersonen aus dem Ausland gut in ihrem Arbeitsumfeld integrieren können. Ausreichende Sprachkenntnisse, die sich an den vielfältigen Anforderungen des Arbeitsalltags in der Pflege orientieren, sind dafür die Voraussetzung. Fachsprachenprüfungen sollten daher nicht als Hürde im Anerkennungsverfahren, sondern als Teil einer gelingenden Integration gesehen werden, die über den beruflichen Alltag hinaus Wirkung entfalten“, betonte Ruhose.
Ruhose begrüßte in diesem Zusammenhang das im November verabschiedete Pflegestudiumstärkungsgesetz, das auch Änderungen im Anerkennungsverfahren vorsieht. „Das Pflegestudiumstärkungsgesetz enthält notwendige und zeitgemäße Erleichterungen. Damit wurde ein wichtiges Instrument zur Fachkräftegewinnung und -sicherung geschaffen“, so Ruhose.