„Das Konzept der präventiven Hausbesuche, wie es im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehen ist, ist nicht neu. Rheinland-Pfalz hat mit dem Modellprojekt der Gemeindeschwesterplus bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Das belegt auch der Mitte des Jahres vorgelegte Abschlussbericht der wissenschaftlichen Evaluation“, so Bätzing-Lichtenthäler.
Während mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Jahr 2008 zugehende Beratungsstrukturen für pflegebedürftige Menschen in Gestalt der Pflegeberatung nach § 7a des Elften Buches Sozialgesetzbuches (SGB XI) als Rechtsanspruch normiert und seitdem beständig fortentwickelt wurden, steht die regelhafte Etablierung vergleichbarer Strukturen für ältere bzw. hochbetagte Menschen, die noch nicht pflegebedürftig sind, noch am Anfang. „Präventive Hausbesuche sind ein wichtiger Baustein zur Gesundheitsförderung älterer Menschen und helfen dabei, den Eintritt von Pflegebedürftigkeit langfristig zu verhindern oder zu verzögern“, so Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. Aus diesem Grund sei es auch nachvollziehbar, dass die Förderung aus Präventionsmitteln erfolgen soll.