„Das zentrale Problem der Finanzierungsbedingungen kann nur mit einem Bundesgesetz gelöst werden“, so Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. Es gelte, Fehlanreize für Krankenhäuser zu beseitigen, die dazu führen, dass an der Besetzung mit Hebammen gespart wird.
„Die Schließungen geburtshilflicher Abteilungen im ländlichen Raum, die bundesweit festzustellen sind, müssen ein Ende haben; auch wenn sie in Rheinland-Pfalz bislang im Wesentlichen nur kleine Geburtshilfen mit geringen Geburtenzahlen betrafen. Es geht um die Gesundheit werdender Mütter und ihrer Kinder, aber auch um die Zufriedenheit der Hebammen und weiterer Beschäftigter in der Geburtshilfe. Beides liegt mir und der gesamten Landesregierung sehr am Herzen. Das unterstreicht der heutige Beschluss “ machte Bätzing-Lichtenthäler deutlich.
Rheinland-Pfalz setzt sich seit vielen Jahren intensiv für Verbesserungen in der Geburtshilfe ein und berät sich mit den Partnerinnen und Partnern am Runden Tisch Geburtshilfe. Beispiele für konkrete Maßnahmen sind die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten bei den Hebammen und die Unterstützung von Hebammenzentralen in Trier und Daun.
Die Bundesratsinitiative wird in der Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019 beraten werden.
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