„Die Digitalisierung hat im Zuge der Corona-Pandemie noch einmal stark an Bedeutung gewonnen. Sowohl in der Privatwirtschaft als auch in der Verwaltung zeigt sich, wie wichtig effiziente und nutzerfreundliche Online-Dienste sind. So können Online-Antragsverfahren, ein persönliches Vorsprechen beziehungsweise direkte Kontakte zur öffentlichen Verwaltung auf ein Mindestmaß reduzieren“, sagte Arbeits- und Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer.
Rheinland-Pfalz fördert bis Ende des Jahres drei Projekte, die u.a. die Entwicklung einer Terminierungs-App, die Einführung eines digitalen Kommunikationsportals zwischen den Hilfeempfängern und den Mitarbeitern des Jobcenters sowie die mediengestützte Visualisierung von SGB II-Themen beinhalten. Hierfür stellt das Land insgesamt 180.000 Euro zur Verfügung.
Hintergrund:
Mit dem Begriff Jobcenter werden die gemeinsamen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers (zum Beispiel einer Stadt) bezeichnet. Die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger der Jobcenter sind finanziell für unterschiedliche Grundsicherungsleistungen zuständig. Neben den gemeinsamen Einrichtungen gibt es Jobcenter mit zugelassenen kommunalen Trägern. Sie haben die alleinige Verantwortung für die Grundsicherung von Arbeitsuchenden.
In Rheinland-Pfalz gibt es fünf zugelassene kommunale Jobcenter (Mainz-Bingen, Vulkaneifel, Südwestpfalz, Kusel und Mayen-Koblenz).