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Neues Betreuungsrecht stärkt Recht auf Selbstbestimmung

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird das Betreuungsrecht bundesweit umfassend neugestaltet. Ziel der Gesetzesreform ist es, die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen möglichst nur dann bestellt werden, wenn dies zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist. Ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen soll insbesondere mit dem neuen Instrument der „erweiterten Unterstützung“ gefördert werden.

„Das Thema der rechtlichen Betreuung betrifft viele Menschen und kann jeden von uns treffen“, erklärte Sozialminister Alexander Schweitzer. „Die rechtliche Betreuung wird dann notwendig, wenn ein Mensch eine bestimmte Situation nicht oder nicht mehr allein bewältigen kann. Die Gründe können vielschichtig und komplex sein, etwa ein hohes Lebensalter, eine Krankheit oder eine Behinderung. Dabei müssen alle Menschen ihr Recht auf Selbstbestimmung ausüben können.“

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