Neues Aufrufverfahren für arbeitsmarktpolitische Projekte startet

Europäischer Sozialfonds

Nr. 127-2/08

Das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium ruft Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Land auf, Anträge für Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zu stellen. Für die Jahre 2007 bis 2013 stehen dazu Mittel in Höhe von insgesamt 114 Millionen Euro für das Land zur Verfügung. ?Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Instrument zur Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden in der Europäischen Union. Damit dieses Geld sinnvoll zugunsten von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung in Rheinland-Pfalz investiert werden kann, sind alle Träger aufgerufen, ihre Projekte zu melden?, sagte Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz.

Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Arbeitsmarktpolitik des Landes umzusetzen. Ziel sei es, arbeitslose Menschen zu beraten, zu begleiten und zu qualifizieren, um sie wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurückzuführen, so die Ministerin. Der Aufruf zu Vorschlägen diene zunächst der Vorauswahl arbeitsmarktpolitischer Projekte, die zwischen dem 1. November 2008 und dem 30. Juni 2009 starten und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln gefördert werden sollen. Grundlage der Förderung sind das Operationelle Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds und die entsprechenden Landesprogramme.

Der Aufruf richtet sich an Träger arbeitsmarktpolitischer Projekte, die Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen anbieten, die es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer haben. Dazu gehören Schülerinnen und Schüler am Übergang ins Berufsleben, Jugendliche unter 25 Jahren, Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitslose, Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus werden auch Beschäftigte und Unternehmen gefördert, zum Beispiel durch berufliche Weiterbildung und die Unterstützung bei betrieblichen Umstrukturierungen infolge der Anpassung an den technologischen Wandel oder an die Globalisierung. Weitere wichtige Auswahlkriterien für die Maßnahmen sind die Aspekte Qualifizierung, Ausbildung, Berufsorientierung und die berufliche Weiterbildung. Daneben werden auch Maßnahmen zur Unterstützung von Existenzgründungen gefördert.

Der Europäische Sozialfonds ist ein Eckpfeiler der Europäischen Beschäftigungsstrategie. In der Förderperiode 2007 bis 2013 werden von der EU-Kommission rund 76 Milliarden Euro an die 27 EU-Mitgliedstaaten und ihre Regionen verteilt. Die Leitlinien für Maßnahmen, die aus dem ESF gefördert werden, werden auf EU-Ebene konzipiert; die konkrete Umsetzung erfolgt durch die nationalen und regionalen Behörden. Im vergangenen Jahr konnten in Rheinland-Pfalz mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln 40.000 Menschen beraten, qualifiziert und vermittelt werden.

Weitere Informationen zur Projekt-Anmeldung 2008/2009 sind im Internet unter www.schneider-beratung.de zu finden.

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