Im Januar 2020 waren in Rheinland-Pfalz 106.830 Menschen arbeitslos gemeldet. Insgesamt waren 10.427 Menschen mehr von Arbeitslosigkeit betroffen als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote lag bei 4,7 Prozent und damit um 0,4 Prozentpunkte höher als im Dezember.
„Wichtig ist es in diesem Zusammenhang auch, die soziale Inklusion von am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen zu fördern und in Bildung und Ausbildung von Jugendlichen zu investieren“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Das Arbeitsministerium hat am 21. Januar 2020 einen neuen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für aus dem ESF geförderte arbeitsmarktpolitische Projekte veröffentlicht.
Danach können Vorschläge für Projekte eingereicht werden, die
- arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende auf eine Altenpflegehilfeausbildung vorbereiten,
- Schülerinnen und Schüler in rheinland-pfälzischen Schulen mit Abschluss „Berufsreife“ beim Übergang von Schule und Beruf, insbesondere beim nahtlosen Übergang in Ausbildung, unterstützend begleiten (Jobfux) oder
- arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Jugendliche unter 25 Jahren vor Ort erreichen und den Zugang zu angemessenen Aktivierungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten erleichtern (Jugendscout).
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei in der beruflichen und sozialen Integration von Jugendlichen, die wegen sozialer Benachteiligung oder individueller Beeinträchtigung Schwierigkeiten beim Übergang in Ausbildung und Beruf haben.
„Die drei Förderansätze ‚Vorbereitung auf die Altenpflegehilfeausbildung‘, ‚Jobfux‘ und ‚Jugendscout‘ reihen sich in unsere Maßnahmen zur Fachkräftesicherung ein. Eine wichtige Stellschraube ist der möglichst reibungslose Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. Die Jugendlichen an dieser entscheidenden Schwelle zu unterstützen, hat für die Landesregierung höchste Priorität – genauso wie die Fachkräftesicherung in der Altenpflege“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.
Die Projekte können mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten aus Mitteln des ESF kofinanziert werden. Bei den Jugendscouts und Jobfüxen können zusätzlich bis zu 20 Prozent der pauschalierten Kosten aus arbeitsmarktpolitischen Landesmitteln gefördert werden. Die Frist für Projektanmeldungen endet am 21. Februar 2020. Die Projekte sollen im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2020 beginnen.
Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren sowie über die ESF-Förderung in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der ESF-Webseite.